18.08.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Markt in Vietnam
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Bei Reisen nach Asien sollten Touristen auf den Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten verzichten. Darauf weist das Auswärtige Amt in Berlin in einem neuen Merkblatt zur Vogelgrippe hin.
Das Reisen in von Vogelgrippe betroffenen Länder ist nach aktuellen Hinweisen des Auswärtigen Amtes unbedenklich, Reisende sollten jedoch Geflügelmärkte meiden.
Die aktuelle Vogelgrippe-Epidemie, die vom Virus-Subtyp H5N1 ausgelöst wird, habe seit Ende 2003 die Länder China, Indonesien, Japan, Kambodscha, Laos, Südkorea, Thailand, Malaysia und Vietnam sowie die Regionen Sibirien, Zentralasien und zuletzt den Ural erfasst. Mit einer weiteren Ausbreitung sei zu rechnen.
Vogelprodukte wie Fleisch und Federn oder sogar lebende Vögel aus den betroffenen Ländern nach Deutschland oder in andere EU-Länder einzuführen, ist verboten. Das Virus könne durch Berühren der Tiere, aber auch durch das Einatmen von Staubteilchen übertragen werden. Auch der Verzehr von rohem Geflügelfleisch stelle ein Risiko dar. Generell werde als Vorsichtsmaßnahme gründliches Händewaschen mit Wasser, Seife oder Desinfektionsmitteln empfohlen.
Zwei bis fünf TageEine Erkrankung an der Vogelgrippe, die bislang nur in einzelnen Fällen bei Einheimischen der betroffenen Länder auftrat, beginnt den Experten zufolge etwa zwei bis fünf Tage nach der Ansteckung und verläuft ähnlich einer schweren Grippe mit hohem Fieber, Kopf- und Halsschmerzen sowie Husten, Gliederschmerzen und einer Lungenentzündung. Hinzukommen können Übelkeit und Durchfall.
Etwa die Hälfte der Betroffenen starb bislang an der Krankheit. Von den gegen Influenzaviren wirkenden Medikamente wirkten nach bisherigem Kenntnisstand nur die so genannten Neuraminidasehemmer Oseltamivir und Zanamivir gegen das Virus H5N1. (nz)