Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden: 

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Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden 

Lupe Wer in der Klasse stört, darf nicht verreisen

Ein 14-jähriger Schüler ist vor einem Berliner Gericht mit seiner Klage gegen den Ausschluss von einer Klassenfahrt gescheitert. Durch sein Verhalten habe er eine «Atmosphäre der Angst» in der Klasse verbreitet, meinten die Richter.

Wer als Schüler ständig den Unterricht stört, darf von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Es wies den Eilantrag eines 14-Jährigen ab, der seine Teilnahme an einer Reise nach Amrum erzwingen wollte. Der Junge war nach Einschätzung der Klassenkonferenz eines Berliner Gymnasiums das ganze Schuljahr über zu oft angeeckt. Ihm wurde vorgehalten, den Unterricht gestört und seine Mitschüler durch aggressives Auftreten, Beleidigungen und körperliche Annäherungen belästigt zu haben.

Der Schüler und seine Eltern sahen die Vorfälle als «Lappalien». Die Richter widersprachen und befanden, die Ordnungsmaßnahme diene der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schule. Durch sein Verhalten habe der Schüler eine «Atmosphäre der Angst» in der Klasse verbreitet. Besonders schwer wiege, dass er Mitschüler bedroht habe, weil diese das Fehlverhalten gegenüber Lehrkräften offenbart hatten.

Es liege auf der Hand, dass undiszipliniertes und die Autorität von Lehrpersonen missachtendes Verhalten den Erfolg einer Klassenreise gefährden könne, erklärte das Gericht weiter. (dpa)

Aktenzeichen VG 3 L 270.09, Beschluss der 3. Kammer vom 26. Juni 2009