Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden:
Wer in der Klasse stört, darf nicht verreisen
Der Schüler und seine Eltern sahen die Vorfälle als «Lappalien». Die Richter widersprachen und befanden, die Ordnungsmaßnahme diene der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schule. Durch sein Verhalten habe der Schüler eine «Atmosphäre der Angst» in der Klasse verbreitet. Besonders schwer wiege, dass er Mitschüler bedroht habe, weil diese das Fehlverhalten gegenüber Lehrkräften offenbart hatten.
Es liege auf der Hand, dass undiszipliniertes und die Autorität von Lehrpersonen missachtendes Verhalten den Erfolg einer Klassenreise gefährden könne, erklärte das Gericht weiter. (dpa)
Aktenzeichen VG 3 L 270.09, Beschluss der 3. Kammer vom 26. Juni 2009
