Es gebe «keine echte Gegenleistung»: 

netzeitung.deAirlines dürfen keine Extragebühren kassieren

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Ryanair verlangte bisher bei Kreditkartenzahlung pro Passagier und Strecke vier Euro. (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Ryanair verlangte bisher bei Kreditkartenzahlung pro Passagier und Strecke vier Euro.
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Der Billigflieger Ryanair darf für Kreditkartenzahlung im Internet keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung stellen. Das sei unzulässig, urteilte ein Berliner Gericht.

Flugbuchungen im Internet müssen nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts ohne Extragebühren für die Kartenzahlung möglich sein. Die Richter erklärten die Praxis bei Europas größtem Billigflieger Ryanair für unzulässig, wie die Justizpressestelle am Dienstag bestätigte.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte dagegen geklagt, dass pro Gast und einfacher Flugstrecke vier Euro Kreditkartengebühr verlangt werden und für andere Zahlungskarten 1,50 Euro Gebühr. Laut dem zweitinstanzlichen Urteil (Az: 23 U 243/08) ist «eine echte (Gegen-)Leistung» dafür «nicht ersichtlich». Ryanair kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Das Kammergericht monierte, dass auf der Buchungsmaske jede gewählte Zahlungsart eine Zusatzgebühr auslöse. Dies gelte auch für das Lastschriftverfahren. Einzige Ausnahme seien Visa-Electron- Karten, die aber 40 bis 100 Euro Jahresgebühr kosteten.

Revision zugelassen
Die Richter ließen in ihrer Begründung aber offen, ob der Fall anders zu bewerten wäre, wenn neben der gebührenpflichtigen Kartenzahlung andere gebührenfreie Zahlweisen angeboten würden. Sie ließen eine Revison zum Bundesgerichtshof zu, da die Frage auch andere Fluggesellschaften betreffe und grundsätzliche Bedeutung habe. Eine Ryanair-Sprecherin verwies darauf, dass rund 20 Prozent der Passagiere Electron-Karten nutzten.

Die Preisgestaltung im Luftverkehr steht bei Verbraucherschützern seit längerem in der Kritik. Vor allem Billigflieger werben mit Lockpreisen, dazu kommen aber diverse Extragebühren. «Der Verbraucher muss auf den ersten Blick erkennen, wie teuer das angebotene Ticket ist», forderte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Seit Mitte 2006 habe der Verband 50 Abmahn- und Klageverfahren gegen Airlines ergriffen. (dpa-AFX)