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10 Tipps für Flugreisende: 

Wenn beim Flug in den Urlaub etwas schiefgeht

25. Jun 2008 21:43
Auch nach dem Einsteigen kann noch vieles schief gehen
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Was tun, wenn beim Flug in die langersehnten Ferien das Gepäck verloren geht? Oder der Flieger gar nicht abhebt? Antworten auf wichtige Fragen für alle, die mit dem Flugzeug verreisen.

Die Schlichtungsstelle Mobilität, eine vom Verbraucherschutzministerium finanzierte Schlichtungsstelle, hat die wichtigsten Ratschläge für Urlauber zusammengestellt, die mit dem Flugzeug verreisen.

Wie viel früher sollte ich beim Check-in sein?
Damit Flugreisende rechtlich auf der sicheren Seite sind, sollten sie sich an die Eincheckzeiten der Fluggesellschaften halten. Üblicherweise sind das 90 Minuten vor dem planmäßigen Abflug.

Was tun, wenn man den Hinflug verpasst?
Verfällt der Hinflug, weil man die Meldefrist nicht einhalten konnte, sollte man ausdrücklich darauf hinweisen, dass man den Rückflug antreten wird. Es kann sonst vorkommen, dass die Fluggesellschaft diesen Flug automatisch streicht.

Was mache ich, wenn der Flieger zu spät oder gar nicht abhebt?
Wenn der Flug zwei Stunden oder mehr Verspätung hat oder annulliert wurde, muss das Flugunternehmen schriftlich über die Rechte aufklären. Zudem muss die Gesellschaft Mahlzeiten, Getränke, die Möglichkeit zu telefonieren und falls notwendig eine Hotelunterkunft anbieten. Dies gilt auch, falls der Fluggast nicht einsteigen kann, weil der Flug überbucht ist. Wer diese Leistungen nicht bekommt, kümmert sich am besten selbst darum und sammelt die Belege.

Worauf muss ich achten, wenn der Flieger wegen Unwetter oder einer Panne ausfällt?
Falls der Flug wegen schlechten Wetters oder eines technischen Defekts annulliert oder verschoben wird, sollte man eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des konkreten Sachverhaltes fordern. Denn nicht jeder Grund entlastet die Fluggesellschaften von der Haftung.

Was tun, wenn ich mein Gepäck nicht oder beschädigt am Band zurückbekomme?
Wer am Ende des Fluges ohne oder mit beschädigtem Gepäck am Band steht, meldet den Verlust oder Schaden umgehend im «Lost & Found» Büro des Flughafens. Für den entstandenen Schaden können maximal rund 1.000 Euro Schadenersatz bei der Fluggesellschaft eingefordert werden.

Dazu muss belegt werden, was sich an Wert im Koffer befand. Belege über alle Schäden, die durch eine Verspätung des Reisegepäcks entstehen, sollte man aufbewahren. Den konkreten Schaden müssen Reisende schriftlich an das Luftfahrtunternehmen melden - bei beschädigtem Gepäck innerhalb von sieben, bei verspätetem innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt.

Was soll ins Handgepäck, was nicht?
Grundsätzlich sollten alle wichtigen und kostbaren Dinge ins Handgepäck, denn der Koffer könnte verloren gehen.

Die leidige Frage: Wie verhält es sich mit Flüssigkeiten?
Flüssigkeiten im Handgepäck sind nur in Behältern erlaubt, die maximal 100 Milliliter fassen. Zu Flüssigkeiten zählen auch Gels, Cremes, Sprays und Zahnpasta. Zusammen müssen alle Gefäße in einen wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Liter Fassungsvermögen passen.

Was ist mit Babynahrung und Medikamenten im Handgepäck?
Babynahrung und Medikamente dürfen Fluggäste auch in größeren Mengen dabei haben. Für Medikamente wird ein Attest benötigt, bei Babynahrung darf das Flughafenpersonal den Reisenden auffordern, zu probieren.

Wo kann ich mich beschweren?
Wer sich beschweren will, wendet sich an das Luftfahrtunternehmen, das Luftfahrt-Bundesamt oder die Schlichtungsstelle Mobilität. Name oder Code des Unternehmens finden sich auf dem Flugschein.

Was ist die Schlichtungsstelle Mobilität?
Die vom Verbraucherschutzministerium finanzierte Schlichtungsstelle Mobilität vermittelt kostenlos in allen Streitfällen zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen. Träger ist der Verkehrsclub Deutschland (VCD). (AP)

 
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