20.03.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Das Karlsruher Verfassungsgericht bremst die Neugier des Staates auf die Daten seiner Bürger
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Das Bundesverfassungsgericht ist zu einem Synonym für Vernunft und Maß geworden, kommentieren deutsche Leitartikler. Dennoch sei das Urteil zur Datenspeicherung nur ein «kleiner Sieg». «Neue Osnabrücker Zeitung»: Gier nach mehr «Karlsruhe hat das Gesetz zum großen Teil bestätigt. Die Richter betonen das Recht des Staates, bei schweren Straftaten wie Raub, Mord, Erpressung, Terrorismus oder Kinderpornografie auf Telefon- und Internetverbindungsdaten zuzugreifen. Dennoch muss sich Brigitte Zypries als Urheberin der Vorschriften den berechtigten Vorwurf gefallen lassen, der Gier der Sicherheitspolitiker nach noch mehr nicht widerstanden zu haben. So ging die Bundesregierung über EU- Vorgaben hinaus, indem sie auch bei einfacher Kriminalität den Daten- Zugriff ermöglichte. Das ging zu weit. Die Koalition sollte den Mut beweisen, den Fehler schnell zu korrigieren und die Vorschriften noch vor dem endgültigen Urteil aus Karlsruhe zu ändern. Es wäre eine Chance, beim Bürger Vertrauen zurückzugewinnen.» «WAZ»: Ohrfeige für Zypries
«Neue Osnabrücker Zeitung»: Gier nach mehr«Karlsruhe hat das Gesetz zum großen Teil bestätigt. Die Richter betonen das Recht des Staates, bei schweren Straftaten wie Raub, Mord, Erpressung, Terrorismus oder Kinderpornografie auf Telefon- und Internetverbindungsdaten zuzugreifen. Dennoch muss sich Brigitte Zypries als Urheberin der Vorschriften den berechtigten Vorwurf gefallen lassen, der Gier der Sicherheitspolitiker nach noch mehr nicht widerstanden zu haben. So ging die Bundesregierung über EU- Vorgaben hinaus, indem sie auch bei einfacher Kriminalität den Daten- Zugriff ermöglichte. Das ging zu weit. Die Koalition sollte den Mut beweisen, den Fehler schnell zu korrigieren und die Vorschriften noch vor dem endgültigen Urteil aus Karlsruhe zu ändern. Es wäre eine Chance, beim Bürger Vertrauen zurückzugewinnen.»
«WAZ»: Ohrfeige für Zypries «Was eigentlich zuerst Aufgabe der Volksvertreter wäre, nämlich den Bürger vor dem Überwachungsstaat zu schützen, macht zunehmend das Bundesverfassungsgericht. Kürzlich hat es den staatlichen Online-Zugriff, wie er in Nordrhein-Westfalen schon Gesetz war, und die verdachtsunabhängige Nummernschild-Registrierung wie in Hessen eingeschränkt.
Jetzt haben die Karlsruher Richter die weitgehend ungehinderte Nutzung privater Kommunikationsdaten durch die Strafverfolgungsbehörden stark eingegrenzt. Dies ist eine schwere Ohrfeige für die Bundesregierung in Gestalt der federführenden Justizministerin Zypries und für den Bundestag. Auch der Kampf gegen Terror und Kinderpornografie rechtfertigt es nicht, grundsätzlich jeden Bürger unter Verdacht und Vollüberwachung zu stellen. Dieser Weg führt schnurstracks zu den unheilvollen US-Verhältnissen, wo der hehre Zweck inzwischen viele üble Mittel heiligt. Es wird höchste Zeit, dass Zypries und Kollegen sorgsamer mit dem Grundgesetz und den Grundrechten umgehen.»
«Nordbayerischer Kurier»: Neugier des Staates gestoppt «Die Richter haben die Neugier von Vater Staat auf Kommunikationsdaten seiner Bürger gebremst. Nur bei besonders schweren Straftaten dürfen die Daten, die gesammelt werden, auch genutzt werden. Dies ist ein kleiner Sieg für all jene, die den staatlichen Eingriff in den Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses, immerhin ein Grundrecht, mit großem Unbehagen verfolgen. Doch auch künftig werden wir, wenn wir Festnetz, Handy, Fax oder Internet nutzen, in riesigen Datenbanken gespeichert. Wann wir mit wem gesprochen oder gemailt haben, wird dort registriert. Wir zahlen mit dem Preis der Einschränkung eines Grundrechtes für vermeintlich höhere Sicherheit.»
«Aachener Nachrichten»: Schluss mit lustig«Beim dritten Verweis ist normalerweise Schluss mit lustig. Das gilt auf dem Fußballfeld wie in der Schule nur nicht in der Politik. Da hat das Bundesverfassungsgericht gestern den Verfechtern des Schnüffelstaats zum dritten Mal binnen vier Wochen einen mächtigen Schuss vor den Bug verpasst. Doch von einer Niederlage will niemand etwas wissen, auch nicht die verantwortliche Ministerin Brigitte Zypries. Im Fall der von Karlsruhe mit hohen Hürden versehenen Online- Durchsuchung konnte sie noch auf den Kollegen Schäuble verweisen, bei den gestoppten Massenkontrollen von Autokennzeichen auf die Innenminister der betroffenen Bundesländer. Beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird ihr das so einfach nicht gelingen.»
«Braunschweiger Zeitung»: Ein Synomym für Vernunft «Karlsruhe ist zu einem Synonym für Vernunft und Maß geworden, denn Karlsruhe ist der Sitz des Bundesverfassungsgerichts. Und dieses Gericht ist, zumal in Zeiten des internationalen Terrorismus, seinem Auftrag gerecht geworden: Es wacht über das Grundgesetz und die unveräußerlichen Grundrechte. Auch beim umstrittenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten hat Karlsruhe zu Recht gebremst. Daten dürfen zwar gespeichert, aber nur bei schweren Straftaten an die Ermittler weitergeleitet werden. Karlsruhe hat durch die Einschränkung dafür gesorgt, dass sich die Bürger etwas sicherer fühlen können.»
«Märkische Allgemeine»: Beruhigende Entscheidung«Es ist nur eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, noch keine abschließende Entscheidung. Aber der Tenor macht deutlich, wohin die Reise geht. Ausschließlich zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Abwehr konkreter Gefahren darf der Staat Informationen nutzen, die auf Vorrat gespeichert wurden. Es beruhigt, dass die deutschen Verfassungsrichter der Politik auf die Finger klopfen, dass sie hohe Hürden für Grundrechtseingriffe definieren. Nur so lässt sich das Vertrauen der Bürger in die Möglichkeiten der modernen Informationstechnologien wieder herstellen. Wenn jeder Anruf und jede Aktivität im Internet registriert werden, ist «Big Brother» nicht mehr weit.» (nz)