Presseschau: Tornado-Urteil «wurstig»
04.07.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Deutschland wird am Hindukusch verteidigt: Diese Kurzformel der Politik ist nun höchstrichterlich bestätigt. Einen Haken hat das Urteil dennoch für die Regierung. Die Richter verlangen, dass sich der friedenssichernde Nato-Einsatz in Afghanistan einschließlich der Tornado-Flüge nicht mit dem US-geführten Feldzug überschneiden darf, der viele zivile Opfer fordert. In der Praxis ist die Grenze zwischen den Einsätzen schon verwischt. Es wird nicht leicht für die Regierung, die Bundeswehr aus der Grauzone herauszuhalten.
Unsere Tornados dürfen also nur Bilder zur Selbstverteidigung der Isaf schießen, «fliegende Zielmarkierung» für offensiv kämpfende OEF- Truppen ist damit also ausgeschlossen. Und die Ergebnisse der Aufklärung dürften zwar an die OEF weitergegeben werden - aber nur «wenn dies zur erforderlichen Durchführung der Isaf-Operation oder zur Sicherheit von Isaf-Kräften erforderlich ist». Hier zitiert das Gericht erneut den Nato-Beschluss. Damit ist klar: Verwischen die Grenzen zwischen Isaf- und OEF-Einsatz zu sehr, hätte eine neue Klage wohl Erfolg. Noch eines haben die Richter der Politik ins Stammbuch geschrieben: Jeder deutsche Einsatz - ob für Nato oder UN - steht unter dem «Vorbehalt der Friedenswahrung». Damit sind auch in Zukunft eindeutig Einsätze wie im Irak für deutsche Soldaten verboten.
Um zeitgemäß zu bleiben, muss sich das Grundgesetz mitunter wie Gummiband dehnen lassen. So in Afghanistan. Dort nimmt die Bundeswehr nicht an einem verbotenen Angriffskrieg teil. Der Einsatz ist eine Reaktion auf den 11. September, die Attacke auf Nato-Partner USA. Das haben die Karlsruher Richter nun klargestellt und, dass der Verteidigungszweck nicht überstrapaziert werden darf. Dies könnte in der Praxis zu Problemen führen, für Politik wie Militär. Die deutschen Soldaten müssen peinlich bestrebt sein, nur der Nato-Schutztruppe, niemals der US-geführten Anti- Terror-Mission zu dienen. Das wird sie zum Gespött der Verbündeten machen und ständig in Gefahr bringen, neue juristische Scharmützel an der Heimatfront auszulösen.
Die Frage, ob deutsche Tornados den Amerikanern Bilder von Angriffszielen liefern dürfen, konfrontierte das Land mit der Grauzone des Krieges. Das Verfassungsgericht urteilt, dass die Aufklärung dem Frieden diene und damit verfassungsgemäß sei. Das schafft Rechtssicherheit für die Piloten, viel mehr nicht. Hier liegt das Dilemma der Soldaten. Über ihren Einsatz in der Grauzone des Krieges entscheiden Politiker, die keine Grauzone im Krieg wahrhaben wollen. Einerseits. Andererseits haben die Politiker es versäumt, einen Auftrag für ihre Soldaten zu formulieren, den man den Nato-Partnern und den Deutschen verständlich vermitteln kann.
Bundesverfassungsgericht Das Urteil ist nicht im Tenor zu geißeln, es ist im Ergebnis durchaus vertretbar. Zu beklagen ist aber der methodische Unernst, zu beklagen ist die merkwürdige Indifferenz, ja die Wurstigkeit, mit der die Verfassungsrichter eine existentielle Problematik abhandeln - man muss fast schon sagen, wie sie sich ihrer entledigen. Das floskelhafte Urteil sagt nämlich in Kürze folgendes: Solange die Nato nur behauptet, dass ihre Aktionen friedenssichernd sind, sind sie es auch und stehen daher auf dem Boden des Nato- Vertrages von 1955.
Der Afghanistan-Einsatz läuft offensichtlich aus dem Ruder. Das Bundesverfassungsgericht ist jedoch nicht der richtige Ort, um die wachsenden Probleme zu lösen. Auch der Bundestag ist wohl kaum die richtige Adresse. In Berlin wird nur über den deutschen Beitrag entschieden, nicht jedoch über die politische und militärische Gesamtstrategie. Eigentliche Kriegsschauplätze sind denn auch, um im Bild zu bleiben, die Nato in Brüssel und die US-Regierung in Washington. Dort werden die Weichen für den Isaf-Einsatz und die Anti-Terror-Mission 'Operation Enduring Freedom' (OEF) gestellt. Bisher laufen beide Operationen mehr schlecht als recht nebeneinander her.

