netzeitung.dePresseschau: Im Fall Marco W. viele Fragen offen

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Nach Urlaubsflirt in der Türkei in Haft: Marco W. (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Nach Urlaubsflirt in der Türkei in Haft: Marco W.
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Der Fall des in der Türkei inhaftierten Deutschen Marco W. i ist in den Kommentaren deutscher Leitartikler zurückhaltend aufgenommen worden. Einige warnen vor überzogenen Reaktionen. .zwischentitel { font: bold 11px verdana, arial, helvetica, sans-serif; display: block; padding: 1px 3px 1px 3px; } «Rhein-Neckar-Zeitung»: Absurder Fall Der Fall des in der Türkei inhaftierten Deutschen Marco W. ist absurd. So wie es aussieht, haben da also zwei Jugendliche im Urlaub geflirtet und geknutscht. Ja und? Das sind Jugendliche. Beide könnten nach diesem kleinen Abenteuer - zu dem sie beide bereit waren - mit guten Erinnerungen nach Hause fliegen und vor ihren Freunden mit den Erlebnissen prahlen. Das wäre normal. Daraus wird aber nichts. Und zwar nicht, weil die Sittenwächter eines islamischen Staates Alarm geschlagen haben. Sondern weil die Mutter der 13-Jährigen es augenscheinlich nicht gut findet, dass ihre Tochter «auf Abwegen» ist. Doch statt sich mit ihrem Kind auseinander zu setzen, wird Anzeige erstattet. Wegen einer Lapalie, bei der deutsche Richter noch nicht einmal eine Augenbraue heben würden. «Hamburger Abendblatt»: Rechtskultur nicht kompatibel Wenn ein Bundespolitiker wie der Grüne Volker Beck die Zustände in türkischen Gefängnissen öffentlich als «katastrophal» bewertet, möchte man sich nicht gern vorstellen, wie sich ein sensibler 17- jähriger Deutscher dort fühlt - 30 Mitgefangene in einem Raum, eine Dusche, ein Klo. Das Verhalten der türkischen Behörden im Fall von Marco W. aus Uelzen nährt einschlägige Bedenken gegen eine EU- Mitgliedschaft Ankaras in absehbarer Zeit - die Rechtskultur ist einfach noch nicht kompatibel. «Kölner Stadt-Anzeiger»: Viele Fragen offen Tatsächlich sind die Haftbedingungen katastrophal, unter denen der junge Deutsche einsitzt. Das gilt freilich nicht nur für Marco W., sondern für Zehntausende Häftlinge in der Türkei. Dass manche diese Missstände erst jetzt zu entdecken scheinen, ist merkwürdig. Überdies sind in diesem Fall noch zu viele Fragen offen, um Marco W. als unschuldiges Opfer türkischer Justizwillkür hinzustellen. Den Fall gar zum Prüfstein für die EU-Tauglichkeit der Türkei zu stilisieren, wie Unionsfraktionschef Volker Kauder es tut, ist politisch unseriös. «Abendzeitung»: Leisere Töne gefragt Wenn alles wahr ist, was bekannt ist, dann ist der Fall des 17- jährigen Deutschen in einem türkischen Knast ein klassischer Fall: Alle haben gute Absichten, heraus kommt ein Desaster. Es ist richtig, wenn sich deutsche Konsularbeamte um sein Schicksal kümmern. Zweifelhafter ist der Nutzen, wenn der SPD-Fraktionschef im Bundestag und der Außenminister den Fall zur Staatsaffäre machen. Im Umgang mit der ehrpusseligen Türkei sind leisere Töne eher erfolgversprechend als auftrumpfende Zurechtweisung. «Stuttgarter Nachrichten»: Verhältnismäßig? Deutschland blickt mit Entsetzen auf die Türkei, die für sich beansprucht, ein Rechtsstaat zu sein. Im Rechtsstaat jedoch muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten. Das heißt: Die Wirkungen eines Eingriffs gegen die Persönlichkeit dürfen nicht außer Verhältnis zur vorliegenden Verfehlung und zum beabsichtigten Erfolg stehen. Weder in Großbritannien noch in Deutschland wäre Marco W. seit zehn Wochen in Haft - beide Länder liegen in Europa. (nz/dpa)

«Rhein-Neckar-Zeitung»: Absurder Fall
Der Fall des in der Türkei inhaftierten Deutschen Marco W. ist absurd. So wie es aussieht, haben da also zwei Jugendliche im Urlaub geflirtet und geknutscht. Ja und? Das sind Jugendliche. Beide könnten nach diesem kleinen Abenteuer - zu dem sie beide bereit waren - mit guten Erinnerungen nach Hause fliegen und vor ihren Freunden mit den Erlebnissen prahlen. Das wäre normal. Daraus wird aber nichts. Und zwar nicht, weil die Sittenwächter eines islamischen Staates Alarm geschlagen haben. Sondern weil die Mutter der 13-Jährigen es augenscheinlich nicht gut findet, dass ihre Tochter «auf Abwegen» ist. Doch statt sich mit ihrem Kind auseinander zu setzen, wird Anzeige erstattet. Wegen einer Lapalie, bei der deutsche Richter noch nicht einmal eine Augenbraue heben würden.
«Hamburger Abendblatt»: Rechtskultur nicht kompatibel
Wenn ein Bundespolitiker wie der Grüne Volker Beck die Zustände in türkischen Gefängnissen öffentlich als «katastrophal» bewertet, möchte man sich nicht gern vorstellen, wie sich ein sensibler 17- jähriger Deutscher dort fühlt - 30 Mitgefangene in einem Raum, eine Dusche, ein Klo. Das Verhalten der türkischen Behörden im Fall von Marco W. aus Uelzen nährt einschlägige Bedenken gegen eine EU- Mitgliedschaft Ankaras in absehbarer Zeit - die Rechtskultur ist einfach noch nicht kompatibel.
«Kölner Stadt-Anzeiger»: Viele Fragen offen
Tatsächlich sind die Haftbedingungen katastrophal, unter denen der junge Deutsche einsitzt. Das gilt freilich nicht nur für Marco W., sondern für Zehntausende Häftlinge in der Türkei. Dass manche diese Missstände erst jetzt zu entdecken scheinen, ist merkwürdig. Überdies sind in diesem Fall noch zu viele Fragen offen, um Marco W. als unschuldiges Opfer türkischer Justizwillkür hinzustellen. Den Fall gar zum Prüfstein für die EU-Tauglichkeit der Türkei zu stilisieren, wie Unionsfraktionschef Volker Kauder es tut, ist politisch unseriös.
«Abendzeitung»: Leisere Töne gefragt
Wenn alles wahr ist, was bekannt ist, dann ist der Fall des 17- jährigen Deutschen in einem türkischen Knast ein klassischer Fall: Alle haben gute Absichten, heraus kommt ein Desaster. Es ist richtig, wenn sich deutsche Konsularbeamte um sein Schicksal kümmern. Zweifelhafter ist der Nutzen, wenn der SPD-Fraktionschef im Bundestag und der Außenminister den Fall zur Staatsaffäre machen. Im Umgang mit der ehrpusseligen Türkei sind leisere Töne eher erfolgversprechend als auftrumpfende Zurechtweisung.
«Stuttgarter Nachrichten»: Verhältnismäßig?
Deutschland blickt mit Entsetzen auf die Türkei, die für sich beansprucht, ein Rechtsstaat zu sein. Im Rechtsstaat jedoch muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten. Das heißt: Die Wirkungen eines Eingriffs gegen die Persönlichkeit dürfen nicht außer Verhältnis zur vorliegenden Verfehlung und zum beabsichtigten Erfolg stehen. Weder in Großbritannien noch in Deutschland wäre Marco W. seit zehn Wochen in Haft - beide Länder liegen in Europa. (nz/dpa)