01.07.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Europa dürfe nicht nur 'Bürokraten in Brüssel' überlassen werden
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Der Bundestag wollte sich selbst im Rahmen der europäischen Einigung ein wenig entmachten. Mit dem «grundsätzlichsten Grundsatzurteil, das Karlsruhe je gefällt hat» wird das nun verhindert, glauben einige Leitartikler. «Financial Times Deutschland»: Mehr Transparenz Die Bundestagsabgeordneten müssen künftig jeder weiteren Kompetenzverlagerung auf die EU-Ebene zustimmen. Dieser Machtzuwachs ist für sie auch eine große Verpflichtung. Sie müssen künftig ihren Wählern zu Hause erklären, warum sie welcher Kompetenzverlagerung nach Brüssel zugestimmt haben. Damit wird es auch schwerer, die Schuld für unpopuläre Regelungen an die EU-Bürokratie abzuschieben.
«Financial Times Deutschland»: Mehr TransparenzDie Bundestagsabgeordneten müssen künftig jeder weiteren Kompetenzverlagerung auf die EU-Ebene zustimmen. Dieser Machtzuwachs ist für sie auch eine große Verpflichtung. Sie müssen künftig ihren Wählern zu Hause erklären, warum sie welcher Kompetenzverlagerung nach Brüssel zugestimmt haben. Damit wird es auch schwerer, die Schuld für unpopuläre Regelungen an die EU-Bürokratie abzuschieben.
Das mag manchen Parlamentarier dazu bewegen, sich gegen weitere Integrationsschritte der EU zu stellen und eine Vertiefung der Gemeinschaft erschweren. Doch es birgt auch eine Chance: Womöglich entwickelt sich auf diese Weise endlich eine echte innenpolitische Debatte über das, was die Brüsseler Institutionen aushecken. Das wäre ein kleiner, aber spürbarer Zuwachs an demokratischer Transparenz. Den Versuch ist es wert.
«Süddeutsche Zeitung»: Glänzendes und kluges UrteilDas Urteil ist wohl das grundsätzlichste Grundsatzurteil, das Karlsruhe je gefällt hat. Europa muss künftig ins Deutsche übersetzt werden. Die Abgeordneten müssen lernen, mit den europäischen Sternen zu hantieren. Das Urteil verlangt von ihnen, Europa nicht einfach den Bürokraten in Brüssel, dem Europäischen Rat und dem EU-Parlament zu überlassen.
Das Urteil verurteilt den Bundestag zu mehr Demokratie. Diesem spektakulären, glänzenden und klugen Karlsruher Urteil gelingt die Kunst, den europäischen Integrationsprozess nicht aufzuhalten, sondern ihn - bei einem deutschen Zwischenstopp - demokratisch zu befruchten.
«Bild-Zeitung»: Knallende OhrfeigeEine knallende Ohrfeige vom Verfassungsgericht. Berlin muss wieder einmal nachsitzen und nachbessern. Seltsam: Nicht Regierung und Volksvertreter schützen die deutsche Souveränität und Entscheidungsfreiheit, sondern das höchste Gericht. Wer bestimmt über uns, die Bürger: der Gesetzgeber Bundestag und Bundesrat oder die Bürokratenmaschine der EU mit der Tendenz zum Superstaat?
Das Karlsruher Urteil ist in seiner Begründung eindeutig. Europa darf stärker, handlungsfähiger werden, doch über Art, Weise und Ausmaß hat der Verfassungsstaat des Grundgesetzes zu entscheiden. Seine heimliche Entmachtung auf «kreativen» Verwaltungswegen wird ausgeschlossen. Es bleibt beim Nationalstaat, denn es gibt nun einmal kein europäisches Volk.
Das hätte den Politikern schon einfallen können, bevor sie vor Monaten den Vertrag von Lissabon in den Parlamenten durchgepaukt haben. Die deutsche Entscheidung wird in der EU Nachahmer finden. Europa ist eine gute und notwendige Sache. Selbstbestimmung bleibt aber das höchste Gut.
«Frankfurter Rundschau»: Schluss mit dem GejammerMit seiner Mahnung, die Beteiligungsrechte zu stärken, hat das Verfassungsgericht auch vielen Abgeordneten aus der Seele gesprochen, für die eine Zustimmung zu Lissabon nie in Frage stand. Sie werden demnächst in EU-Fragen mehr Befugnisse bekommen, als sie je hatten. Sie werden mehr Arbeit bekommen. Und spätestens dann muss Schluss sein mit dem Gejammer vom armen deutschen Gesetzgeber, der ständig überrollt werde von Beschlüssen aus dem ach so fernen Brüssel.
«Berliner Morgenpost»: Gesunder MenschenverstandDas Schöne am Bundesverfassungsgericht ist, dass es bei aller der juristischen Präzision geschuldeten Umständlichkeit seiner Urteile im Prinzip einer Linie treu bleibt, die den Kollegen Politikern immer wieder mal abhandenkommt. Es entscheidet im Sinne des Volkes, nicht nur im Namen des Volkes.
Ob es ums Nichtraucherschutzgesetz geht, ums Tragen von Kopftüchern oder den Großen Lauschangriff - die Karlsruher Richter stärken immer wieder die Freiheit des Einzelnen, schützen Grundgesetz und Bürger vor leichtfertigen Eingriffen der Politik. Das kommt meist etwas unverständlich daher, aber im Kern sind die Urteile, ist die Summe dieser Urteile so etwas wie in juristische Formeln verpackter gesunder Menschenverstand. Das gilt auch für das Urteil zum Vertrag von Lissabon.
«Schwäbische Zeitung»: Politische SchulternEs entbehrt nicht einer gewissen Drolligkeit: Da konstatieren die Hüter der deutschen Verfassung, dass ein in Berlin verabschiedetes Gesetz nicht mit ihr vereinbar sei und alle Beteiligten äußern sich hocherfreut und klopfen sich auf die politischen Schultern.
Fast hat man den Eindruck, dieses von Karlsruhe beanstandete Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon sei das Werk finsterer außerirdischer Mächte. Aber Rosinenpickerei, das Zurechtbiegen und Schönreden gehören nun mal zum parteipolitischen Tagesgeschäft. So wird aus jeder Ohrfeige eine Streicheleinheit.
Landeszeitung»: Selektive WahrnehmungWenn nach einem Urteil der Verfassungshüter alle Betroffenen voll des Lobes sind, war entweder der Richterspruch salomonisch oder manche Beteiligte haben nur das vernommen, was sie hören wollten. Der Vertrag von Lissabon ist gut, Deutschlands ritualisierte und nur noch schwach legitimierte EU-Politik hingegen verfassungswidrig.
Dieses Karlsruher Urteil ist weise, die anschließenden Lobeshymnen gehören allerdings in den Bereich selektive Wahrnehmung. Karlsruhe habe die «Selbstentmachtung» Deutschlands im Prozess der EU-Integration gestoppt, frohlockt etwa die Linke -- und irrt sich. Den Verfassungshütern geht nur die Handlungsautonomie der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag zu weit. Die Juristen nehmen die willfährig abnickenden Berliner Abgeordneten in die Pflicht.
«Hessische/Niedersächsische Allgemeine»: Demokratie-TÜVBundestag und Bundesrat müssen jedes Mal zustimmen, wenn die EU Kompetenzen an sich ziehen will, Abstimmungsmodalitäten verändert oder die nationale Souveränität berührt. Die schleichende Verlagerung von Zuständigkeiten, die viele Abgeordneten mit einem Achselzucken hinnahmen - und viele Bürger mit Argwohn betrachteten - wird einem Demokratie-TÜV unterzogen. (...) Das Urteil festigt die Rolle des Nationalstaats - das bleibt auch in Irland, Polen und Tschechien nicht unbemerkt.
«Reutlinger General-Anzeiger»: Verantwortungsloser AusverkaufDas Karlsruher Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die ranghöchsten Vertreter deutscher Interessen auf EU-Bühne. Denn im Klartext bescheinigt das Bundesverfassungsgericht den wichtigsten Verfassungsorganen einen geradezu verantwortungslosen Ausverkauf fundamentaler hoheitlicher Staatsinteressen: Der deutsche Gesetzgeber hat es bei Abfassung des Gesetzes quasi versäumt, seine eigenen grundlegenden Rechte gegenüber europäischen Instanzen abzusichern. Dies als Erfolg zu verkaufen, grenzt an Pflichtverletzung. (dpa)