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Rechtsbrecher BND: 

Der Traum von der absoluten Kontrolle

26. Apr 2008 10:26
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Agenten sind Recht und Gesetz unterworfen. Doch wer erwartet, dass sie sich immer daran halten, wird auch in Zukunft enttäuscht, meint Tilman Steffen. An Fälle wie den jüngsten Grundrechtsbruch des BND muss sich Deutschland gewöhnen.

Diese Woche ist er noch einmal davongekommen. Ernst Uhrlau, Präsident des Bundesnachrichtendienstes. Eine Auslandsreporterin des «Spiegel» hätte ihn beinahe gestürzt. 2006 gingen zwischen ihr und dem afghanischen Wirtschaftsminister E-Mails hin und her. Uhrlaus Leute interessierte, was der Minister im Heimatland der Taliban so schrieb. Ein elektronischer Spähtrojaner, platziert auf dem Rechner des Ressortchefs, soll den Geheimdienstlern Zugriff auf die Korrespondenz gewährt haben. Das Ganze war Rechtsbruch, denn die Agenten konnten so auch die Post der unbescholtenen Reporterin mitlesen.

Uhrlau hat sich dafür entschuldigt. Er tut das nicht zum ersten Mal. Schon als 2006 ein auf Journalisten geführter heimlicher Schnüffelangriff aufflog, vollzog der Behördenchef einen Kniefall. Schon in den 90er Jahren hatte der Dienst Journalisten überwacht, die Brisantes über den BND veröffentlichten. Die Behörde wollte so undichte Stellen im eigenen Haus ausmachen. Noch bevor der Bundestag seine Untersuchung des Skandals abschloss, machte die Regierung in einer Dienstanweisung klar, dass derartiges Ausspionieren von Journalisten zu unterlassen ist. Denn die freie Presse kann ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn Informanten nicht fürchten müssen, dass Dritte mithören oder -lesen.

BND-Chef war Mitte der 90er Jahre der Rechtswissenschaftler Hansjörg Geiger, später abgelöst durch Innenminister Schäubles heutigen Staatssekretär August Hanning. Uhrlau hatte in diesen Jahren den brandenburgischen Verfassungsschutz mit aufgebaut und leitete 1991 einige Monate den schleswig-holsteinischen Dienst. Fünf Jahre lang war er Verfassungsschutzchef seiner Heimatstadt Hamburg, bevor er an der Alster den undankbaren Job des Landespolizeipräsidenten übernahm.

Seit drei Jahren steht Uhrlau nun dem Bundesnachrichtendienst vor, 2005 war er als Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung an die Spitze des BND gerückt. Stets lautlos und effizient arbeitet der Hamburger, die Selbstdarstellung mancher seiner Partner ist ihm fremd. Nun steht er wieder durch eine Entschuldigung in der Öffentlichkeit – eine für Geheimdienste eher untypische Situation.

Uhrlau war schnell zum Mehrfachtäter erklärt. Doch die Anweisung des Kanzleramtes aus dem Jahr 2006, Journalisten nicht zu bespitzeln, hat mit dem Fall Koelbl gar nichts zu tun. Denn die Richtlinie bezieht sich nur darauf, dass der BND zum Zwecke der Eigensicherung ermittelt, also um undichte Stellen im eigenen Hause zu finden. Diesmal war der Dienst jedoch «operativ tätig», wie ein Sprecher der Bundesregierung erläuterte. Auf dem Tisch blieb die Grundrechtsverletzung. Hinzu kamen dann noch Medienberichte über einen anonymen Brief, in dem BND-Leute sich zornig über ihren Chef ausließen.

Uhrlau wankte, aber blieb stehen. Statt zu stürzen versetzte er – auf Weisung des Kanzleramtes – einen Stabsleiter, einen verantwortlichen Abteilungsleiter und einen weiteren Beamten aus dem Führungsstab. Heftig hatte es im Berliner Spreebogen gerappelt: Die parlamentarischen Geheimdienstkontrolleure des Bundestages sahen das Vertrauen zu Uhrlau und seinem Dienst gestört. Kanzlerin Merkel ließ ähnliches ausrichten. Zugleich muss Deutschland einen weiteren Brandherd löschen: Mitterweile empörte sich die Regierung in Kabul über den deutschen Angriff auf den ministerialen Mailaccount.

Unter Druck: Uhrlau
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Zudem hält auch noch die Union ihre Rücktrittsforderungen aufrecht: «Wir können uns keinen BND-Chef leisten, dem das Parlamentarische Kontrollgremium das Misstrauen ausgesprochen hat«, sagte dessen Mitglied Hans-Peter Uhl. Das Kanzleramt will nun Prüfer in den BND entsenden. Die Regierung sah sich genötigt zu betonen, dass Gesetze und Verfassung auch für den BND gelten. Das alles zeigt: Die bisherige parlamentarische Geheimdienstkontrolle ist den Umtrieben des BND nicht gewachsen. Der Chef des Kontrollgremiums im Bundestag, Thomas Oppermann, verteidigte Uhrlaus Trupp, der mit dem Übergang vom Kalten Krieg in eine multipolare Welt so seine Schwierigkeiten habe. Jedoch: Der Eiserne Vorhang fiel vor fast 20 Jahren, Uhrlau ist der fünfte BND-Präsident der Nachwendezeit. Er ist es nur noch deshalb, weil es derzeit keinen adäquaten Ersatz gibt.

Nur die Spitze des Eisberges

Die Kontinuität der Vorgänge verdeutlicht, dass die Pullacher Behörde nach eigenen Regeln arbeitet, wo immer es möglich ist. Das Bild vom Staat im Staate, das Kritiker gern bemühen, gewinnt Kontur, wenn sich einerseits der Präsident entschuldigt und in der Chefetage einige Spitzenbeamte versetzt, andererseits aber der Außendienst im Feindesland unbeeindruckt weiter trickst, dass sich die Paragrafen biegen.

Nur Phantasten können glauben, dass ein Geheimdienstler in einer E-Mail nur die Zeilen des verdächtigen Kommunikationspartners liest. Eine schlüssige Kontrolle der Geheimdienstarbeit hieße, jeden Papierausdruck zu registrieren, um die Korrespondenz später kontrolliert zu vernichten. Es liegt im Wesen eines Geheimdienstes, so nicht arbeiten zu können. Von ihm wird Rechtstreue verlangt, aber auch, dass er von Bedrohungen erfährt.

Dabei werden Agenten immer wieder Kommunikationskanäle von Journalisten kreuzen. Uhrlaus Leute agieren in internationalen Netzwerken, wichten und bewerten Informationen aller Art und Quelle. Der Fall Koelbl ist nur ein Splitter all der Rechtsbeugungen und –brüche, die im Nebel der Konspiration abseits des rechten Weges begangen werden. Und Uhrlau hat genügend Spitzenleute, die er versetzen kann, sollte es mal wieder nötig sein. Es sieht so aus, als müsse sich Deutschland, und damit auch die Journalisten, an diesen Kreislauf gewöhnen.

 
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