Verbots-Diskussion: 

netzeitung.deSchönheits-OP? Worüber reden wir eigentlich?

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Brust-Implantat (aus den USA) (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Brust-Implantat (aus den USA)
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Schlagzeilen wie «Neuer Busen zum Abitur?» haben mit der Realität wenig zu tun. Solange unklar ist, wer sich wo und warum unters Messer legt, ist ein Verbot kosmetischer Operationen an Minderjährigen unsinnig, meint Tilman Steffen . Denn ein Weg findet sich immer.

Viele haben es selbst erlebt: «So ein Brett!», ätzen die Klassenkameraden, wenn sich bei der älter werdenden Mitschülerin unter der Bluse so gar nichts Sichtbares abheben will. Kritik an naturgegebenen Äußerlichkeiten kann auf dem Schulhof schnell zum Psychoterror werden. Das ist das eine.

Das andere sind Schlagzeilen wie «Neuer Busen zum Abitur?», «Schnippeln an Kindern?», die Redakteure dieser Tage dichteten. Durch das abschließende Fragezeichen kann ein Texter praktisch alles suggerieren, ohne sich inhaltlich dafür verantworten zu müssen. Zeitungen suchten nach Zwölf- bis 18-Jährigen, denen Eltern eine Schönheits-OP bezahlen. Doch solche zu finden, ist schwer. Derlei Nachrichten dringen meist über den Atlantik nach Deutschland herüber. Hierzulande sind Fälle, in denen der Körper von Jugendlichen aus rein kosmetischen Gründen korrigiert wird, extrem selten.

Es geht bei der Diskussion über Schönheitsoperationen nicht um das harmlose Anlegen besonders abstehender Ohren oder das Beseitigen von nachteiligen, weil sichtbaren Missbildungen. Im Fokus steht das kreative Gestalten des menschlichen Äußeren, das Arbeiten an Form und Fülle an sich intakter Partien. Man kann Ärzten unterstellen, dass sie aus wirtschaftlichen Erwägungen ein Verbot von Schönheitsoperationen an Minderjährigen ablehnen und nur Piercings und Tattoos verteufeln. Schließlich verdienen sie an den plastisch-chirurgischen Eingriffen.

Doch es gibt objektive Gründe, auf ein Verbot zu verzichten. Wegen der als sehr gering eingeschätzten Zahl der Fälle ist eine Diskussion darüber schon aus rein quantitativen Gründen müßig. Hinzu kommt: Eine so genannte medizinische Indikation, die also den Einsatz von Skalpell, Spritze oder Fettpumpe (auf Kassenkosten) zulässig oder sogar notwendig macht, lässt sich im Gespräch des Arztes mit dem Betroffenen zumeist finden.

Der medizinische Anlass für den Eingriff entsteht zudem von selbst, wenn das Leiden unter der eigenen Körperform dem Schulmädchen das Leben zur Hölle macht.

Viel dringender als die Verbotsdebatte ist etwa, eine seriöse Datenbasis zu schaffen, um ein fundiertes Urteil zu bilden. Noch weiß heute keiner genau, wie viele Jugendliche und Erwachsene sich warum unters Messer legen. Zu viele Ärzte, Heilpraktiker und selbst ernannte Helfer operieren in der Grauzone zwischen medizinisch und kosmetisch begründeten Schönheits-Eingriffen.

Es gilt festzulegen, wer überhaupt mit dem OP-Besteck an Bauchspeck, Falten oder Nasen darf. Denn für den Patienten ist kaum zu erkennen, ob der Operateur ein erfahrener Facharzt ist oder schlicht «Ästhetische Chirurgie» auf die Visitenkarte schrieb. Ein Zertifikat kann helfen, das zu lösen.

Wichtig ist, dass kosmetisch-chirurgische Eingriffe nur nach ausführlicher Beratung und anschließender Mindestzeit bis zum Eingriff selbst möglich sind.

Es geht zudem darum, das Verhältnis des Arztes zu der Person auf dem OP-Tisch klar zu definieren. Denn nur, wer ernsthaft leidet, ist Patient. Wer sich zum Absaugen des Bauchfettes anmeldet, weil er sich zu dick wähnt, ist in erster Linie zahlender Kunde. Beide haben Anspruch auf eine sauber erbrachte Leistung. Dafür muss auch die Rechtsbasis stimmen.

Hinzu kommt: Die Operateure müssen gesetzlich verpflichtet werden, über ihre Haftpflichtversicherung auch das Risiko von Folgeschäden ausreichend zu decken. Zu oft gingen Operierte leer aus, wenn sie Jahre später vor Gericht eine Entschädigung für das verrutschte Implantat oder andere Folgeschäden erstreiten wollten.

Die Initiative der Gesundheitspolitiker von Union und SPD ist zu Recht vage formuliert. Sie fordern kein Verbot, sondern bitten die Bundesregierung, Regelungen für Verbote nicht medizinisch indizierten Schönheitsoperationen «zu prüfen». Mehr ist derzeit auch nicht notwendig.