Streitfall Online-Durchsuchung: 

netzeitung.deUnions-Länder riskieren Verfassungsbruch

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Die Überwachung von Computern würde die Union gerne vereinfachen (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Die Überwachung von Computern würde die Union gerne vereinfachen
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Zunächst haben die Innenminister der Länder den Plan der Bundesregierung gebilligt, dem Bundeskriminalamt das Ausspähen von Computerfestplatten aus der Ferne zu erlauben. Doch die Unions-Ressortchefs wollen mehr.

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen im Kampf gegen Terrorismus Wohnungen von Verdächtigen betreten werden dürfen, bleibt auch nach der Verständigung im Bund auf ein neues Gesetz für das Bundeskriminalamt auf der Tagesordnung. Dies machten der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning, und Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) zum Abschluss der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz im brandenburgischen Bad Saarow deutlich.

Das vom Bundesinnenministerium und dem Justizministerium entwickelte BKA-Gesetz beinhaltet, dass die Polizeibeamten künftig private Computer per Onlineverbindung nach Verdächtigem durchsuchen dürfen. Die Ministerien verzichteten wegen verfassungsrechtlicher Bedenken jedoch darauf, den Ermittlern zu gestatten, heimlich in Privatwohnungen einbrechen, um auf den entsprechenden Rechnern Spionageprogramme zu installieren, die die begehrten Daten über die Online-Verbinung zu den Ermittlern senden. Nur auf anderen Wegen, vor allem über eine Internetverbindung oder per E-Mail können solche Programme installiert werden.

Bouffier sagte, ohne den heimlichen Zutritt von Sicherheitsbeamten in die Wohnräume der Terrorverdächtigen im Sauerland wäre 2007 ein Fahndungs-Erfolg nicht möglich gewesen. Das Eindringen in ein von den Verdächtigen damals angemietetes Ferienhaus sei «hart am Rande der Legalität gewesen» und nur über eine rechtliche Hilfskonstruktion möglich geworden, sagte Bouffier und Hanning. Die Sauerländer Terrorzelle plante Anschläge auf US-Einrichtungen und hatte für den Bombenbau in dem Haus große Mengen Wasserstoffperoxid eingelagert, das die Ermittler damals heimlich gegen eine stark verdünnte Chemikalie austauschten.

Änderung der Verfassung möglicherweise nötig
«Die Frage des Betretensrechtes bleibt auf der Tagesordnung» sagte Bouffier. Das sei auch Hannings Auffassung. Bayern und weitere unionsgeführte Länder zeigten sich bereits entschlossen, die vom Bund geplanten Regeln für die Online-Durchsuchung per Landesgesetz auszuweiten. Bayern auch das Eindringen in Wohnungen zur Installation von Überwachungsprogrammen ermöglichen. Das hatte Kritik ausgelöst.

SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte, dies würde das Verfassungsgericht mit Sicherheit für nichtig erklären. «Ein heimliches Betreten von Wohnungen zur Installation von Späh-Programmen wäre nur sauber zu regeln, wenn zuvor die Verfassung geändert würde», sagte er Wiefelspütz. Dafür gebe es aber keine ausreichende Mehrheit im Bundestag.

Die Landes-Innenminister beenden am Freitag ihre Frühjahrstagung. Am Donnerstag hatten die 17 Ressortchefs eine EU-Initiative zur Aufnahme christlicher Flüchtlinge aus dem Irak beschlossen. Nicht einigen konnten sie sich dagegen auf eine gemeinsame Position zum NPD-Verbot. Die Unions-Minister blockten den SPD-Vorstoß für ein neues Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ab. (nz/dpa/AP)