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BKA-Gesetz: 

Breiter Widerstand gegen Spähangriff

18. Apr 2008 13:23
September 2007: Terrorverdächtige im Sauerland
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Der Plan, wonach das BKA künftig auch das Umfeld von Terrorverdächtigen mit versteckten Kameras ausspähen darf, sorgt für Widerstand. Ein prominenter Liberaler erwägt eine Verfassungsklage. Die Union betont, das Vorhaben sei lange bekannt – auch der SPD.

Pläne der Bundesregierung, im Zuge der Gefahrenabwehr Verdächtige auch mit versteckten Kameras zu überwachen, stoßen parteiübergreifend auf Kritik. «Um das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit zu Lasten der Freiheit und radikal zu Gunsten einer vermeintlichen Sicherheit aufzulösen, scheint fast jedes Mittel recht», kritisierte FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser –Schnarrenberger.

Die Grünen sprachen von einem «Frontal-Angriff auf die Privatsphäre» und beleuchteten die Rolle von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) kritisch. «Die Bundesjustizministerin ist offensichtlich nicht mehr in der Lage, den Schnüffelgelüsten des Bundesinnenministers Paroli zu bieten», sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck der Netzeitung.

Auch aus der SPD hatte es Kritik gegeben, von den Innen- und Rechtsexperten der Bundestagsfraktion. Besonders das veranlasste die Union, die Gesetzesnovelle gegen den Versuch zu verteidigen, «die überfällige Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs zu torpedieren», wie der Unions-Innenxperte Hans-Peter Uhl beklagte. Nun erwecke die SPD den «irreführenden Eindruck», dass durch die optische Wohnraumüberwachung ein schwerer Angriff auf die Privatsphäre aller Bürger drohe. Beide Koalitionsfraktionen könnten den Gesetzentwurf im Bundestag beschließen. Nur für den Fall, dass die Skepsis der SPD sich zum deutlichen Widerstand ausweitete, ist das Gesetz noch zu stoppen.

Schwerer Eingriff

Die Opposition äußerte Zweifel, ob die Video-Ausspähung mit dem Grundgesetz in Einklang stehe. Die Ausweitung präventiver Überwachungsmaßnahmen offenbare erneut die Ignoranz von Bundesjustizministerin Zypries und Innenminister Schäuble gegenüber den Grundrechten, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist im Grundgesetz verankert, kann jedoch zum Schutz der Bevölkerung per Gesetz aufgeweicht werden. Brisant ist an dem Entwurf für das BKA-Gesetz, dass die Polizisten auch Wohnungen Unbeteiligter zu überwachen dürfen sollen, in denen die Verdächtigen verkehren.

«Wenn es zutrifft, dass im BKA-Gesetz auch das Ausspähen in Wohnungen von völlig unschuldigen und unverdächtigen Personen erlaubt wird, so wäre dies ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung», sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Beck. «Wer diesem Vorschlag die Hand reicht und dabei noch nicht einmal ehrlicherweise die dafür erforderliche Verfassungsänderung vorschlägt, riskiert die nächste Niederlage in Karlsruhe.»

Beim Ausziehen gefilmt?

Die Überwachung anhand von Bildaufzeichnungen ist aus Sicht der FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger ein noch weiter gehender Eingriff als der große Lauschangriff. Den hatte das Bundesverfassungsgericht nur unter der Auflage gestattet, dass die Polizei die Wanzen abschalten muss, sobald die Verdächtigen über Privates sprechen. Die Polizei verzichtete infolge dessen weitgehend auf den Einsatz der Methode, weil sie so nicht praxistauglich war.

Die Neufassung des BKA-Gesetzes sieht nun vor, dass die Fahnder alles und dauerhaft mitzeichnen dürfen. Denn in seiner Entscheidung zur umstrittenen Online-Durchsuchung von Computern Terrorverdächtiger im März hatte das Bundesverfassungsgericht zum Ausdruck gebracht, dass auch dann weiter überwacht werden darf, wenn die Verdächtigen verbotenes Tun durch Privatunterhaltung tarnen.

Hoffnung auf das Parlament

Der Umstand, dass die Überwachten und die mit beobachteten unbeteiligten Menschen beim Ausziehen und anderen persönlichen Verrichtungen gefilmt würden, ist für die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz schwer erträglich. Sie sieht das «vollständige Durchleuchten in jeder Lebenslage» mit der Würde des Menschen nicht vereinbar. Ein Schutz der Privatsphäre sei gerade beim Spähangriff unverzichtbar. «Bänder aus, wenn es privat wird», fordert Piltz und schließt: «Für die Filme des BKA wird es keinen Oscar geben.» Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) erwägt eine Klage gegen die Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht. Baum hatte bereits erfolgreich gegen das Luftsicherheitsgesetz und die Bestimmungen für den Online-Festplattenzugriff im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz geklagt.

Die Grünen hoffen nun auf das Parlament. Beck sagte, er erwarte von der SPD, dass sie «nicht nur in den Medien, sondern auch im Deutschen Bundestag die Achtung der Verfassung in die Tat umsetzt und dem BKA-Gesetz so nicht zustimmt».

Unions-Innenpolitiker Uhl beklagte, die Diskussion blende aus, dass das Grundgesetz die Wohnraumüberwachung zur Gefahrenabwehr durchaus zulasse - auch per Kamera. Zudem verschwiegen die Kritiker, dass fast alle Polizeigesetze der Länder eine entsprechende Rechtsgrundlage enthalten, so auch die SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Unterschlagen werde ebenso, dass die Vorschrift bereits seit zwei Jahren im Gesetzentwurf enthalten ist und sowohl von der Bundesjustizministerin als auch von allen Bundesländern gut geheißen wurde.

 
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