17.04.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Seins oder nicht seins? Eine quälende Frage
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Allein der Verdacht, nicht Vater des eigenen Kindes zu sein, kann Männer stark belasten. Aus der Politik gibt es Widerstand dagegen, sie für heimliche Vaterschaftstests zu bestrafen. Auch die Testhersteller sind skeptisch.
Heimliche Abstammungstests sind bislang zwar nicht gerichtsverwertbar, aber nicht ausdrücklich verboten. Gesundheits- und Justizministerium wollen das Verbot nun im Gendiagnostikgesetz verankern. Künftig sollen Vaterschaftstests nur bei Zustimmung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters erlaubt sein.
Dagegen gab es umgehend Protest. So forderte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), heimliche Vaterschaftstests nicht ausdrücklich zu verbieten oder gar unter Strafe zu stellen. Dagegen werde er sich im Gesetzgebungsverfahren stemmen, sagte Gehb. Er bekräftigte die Auffassung, dass «diskrete» Vaterschaftstests dem Familienfrieden dienlicher seien. Auch die FDP-Familienrechtsexpertin Sibylle Laurischk ist dagegen, Väter für heimliche Tests zu bestrafen. Die Ministerien wollen in den nächsten Wochen festlegen, was genau strafbar sein solle und welches Strafmaß infrage kommt.
Diskussionen gibt es auch über Untersuchungen beim Abschluss von Versicherungsverträgen. Hier lässt das grundsätzliche Verbot die Ausnahme zu, dass das Versicherungsunternehmen zur Vermeidung von Missbrauch beispielsweise bei einer sehr hohen Lebensversicherung nach dem Ergebnis bereits vorgenommener Tests fragen darf. Hier müssen Einzelheiten noch geklärt werden, wie ein Regierungssprecher einräumte. Bundesdatenschützer Peter Schaar forderte Ministerien und Bundestag auf, möglichst klar definieren, ab welcher Summe dies gelte.
Test-Hersteller besorgtDie Versicherungswirtschaft beteuerte, dass von keinem Interessenten vor Vertragsabschluss ein Gentest verlangt werde. Bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen müsse der Kunde aber über alle bekannten Risiken Auskunft geben. Dabei dürften durch genetische Testmethoden erlangten Kenntnisse nicht anders behandelt werden. Die Grünen kritisierten die Eckpunkte als Stückwerk, das die Probleme nicht löse. Die Linke kritisierte die Ausnahmeregelungen.
Die Regierung will zudem, dass nur noch speziell qualifizierte Ärzte die Tests vornehmen dürfen. Das besorgt die Branche der Testhersteller, wo man mit Spannung die Benennung der Kriterien erwartet, nach denen Ärzte künftig beurteilt werden sollen. Tobias Gerlinger vom Frankfurter Hersteller Humatrix AG machte darauf aufmerksam, dass seine Firma die Test-Kits nicht über das Internet vertreibe, sondern nur über Ärzte, «die von uns geschult sind».
Das Unternehmen wendet sich dagegen, dass an die Mediziner künftig möglicherweise höhere Ansprüche gestellt würden als etwa an Gynäkologen. «Das wäre für uns nicht nachvollziehbar», sagte er der Netzeitung. Gynäkologen wendeten teils viel sensiblere Untersuchungsmethoden an als die Gen-Tester, etwa wenn am ungeborenen Kind die Nackenfalte begutachtet werde, um das Risiko von Trisomie 21 (Down-Syndrom, Mongolismus) zu beurteilen.
In Initiativen kämpfen Väter seit Jahren um das Recht, die Vaterschaft bei persönlichen Zweifeln selbst feststellen zu dürfen. Das «Netzwerk pro Vaterschaftstests» rief schon Anfang 2007 Männer auf, sich für Tests und die anschließende Selbstanzeige zu melden, sobald ein Verbot beschlossen sei. 15 fanden sich bisher bereit. (nz/AP)