16.04.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Hier finden sich die Beweise: Babyschnuller
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Den Eckpunkten für das künftige Gendiagnostik-Gesetz fehlen noch Regeln zur Strafbarkeit illegaler Analysen. Testanbieter sichern sich bereits ab, Väter wollen ein Exempel statuieren, wie Tilman Steffen berichtet.
Vaterschaftstests gelten als schwerwiegender Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht, also das Recht jedes Einzelnen, die Preisgabe von Informationen über sich selbst zu kontrollieren und zu erfahren, was mit solchen Daten geschieht. Heimlich zu testen, ob man der Vater eines Kindes ist, verstößt also gegen das Recht des Kindes und der Mutter und ist insofern illegal. Die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte für ein GendiagnostikGesetz laufen auf ein konkret gefasstes Verbot heimlicher Vaterschaftstests hinaus. Gene dürfen nur ins Labor, «wenn die Betroffenen in die Untersuchung rechtswirksam eingewilligt haben», formulierte das Gesundheitsministerium in die Beschlussvorlage hinein. In den nächsten Wochen soll aus den Eckpunkten ein Gesetzentwurf werden, über den dann der Bundestag debattieren und abstimmen muss.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 entschieden, dass heimliche Tests vor Gericht keine Aussagekraft haben. Heimlich und illegal hieß jedoch nicht, dass ein zweifelnder Vater für einen heimlichen Test mit Strafe rechnen musste. Das zeigt auch der Markt: Gendiagnostik-Unternehmen werben für ihre Test-Kits, mit denen Männer auf die Mundschleimhäute schlafender Kinder losgehen können, um schnell und diskret alle Zweifel zu beseitigen zumindest für sich selbst.
Zwar war der Familienfriede nach den meisten positiven Testergebnissen dahin, Folgen für Sorgerecht oder Unterhaltspflicht hatte der Test bislang jedoch keine. Um die Vaterschaft anzufechten, muss der Mann einem Gericht begründete Zweifel vortragen, die gegen die Vaterschaft sprechen. Einfache Verdachtsmomente, wie eine dubiose Haar- oder Augenfarbe reichen dafür nicht aus. Gemäß dem zum April in Kraft getretenen Vaterschaftsrecht können Richter dann einen offiziellen Test ansetzen, auch ohne dass das Kind oder seine gesetzlichen Vertreter also zumeist die Mutter - einverstanden sind. In einem zweiten Verfahren klärt das Gericht dann Fragen wie Unterhalt und Sorgerecht.
Auch das jetzt von der Regierung beschlossene Verbot enthält keine Passage zur Strafbarkeit. Im Gesetzentwurf werde dies jedoch festgeschrieben sein, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums der Netzeitung. Der «Tagesspiegel» hatte berichtet, Gesundheits- und Justizministerium würden dem Parlament überlassen, ob heimliche Tests künftig als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gelten sollen. Unklar ist derzeit auch, ob die Staatsanwaltschaft Verstöße von sich aus verfolgt oder ob es eine Strafanzeige geben muss.
Väter kämpfen seit Jahren für das Recht, die Vaterschaft bei persönlichen Zweifeln feststellen zu dürfen. Das «Netzwerk pro Vaterschaftstests» rief schon Anfang 2007 Männer auf, sich für Tests und die anschließende Selbstanzeige zu melden, sobald ein Verbot beschlossen sei. Praktisch ist das kein Problem: Apotheken bieten Tests an, die Zweifler zusammen mit einer unterschriebenen Erklärung an das Herstellerlabor schicken können.
«Mit der Unterschrift lassen wir uns bestätigen, dass alle Beteiligten eingewilligt haben», sagte Tobias Gerlinger vom Frankfurter Anbieter Humatrix AG der Netzeitung. Ob das auch stimmt, überprüft die Firma nicht. Der größte Teil der eingesandten Proben seien jedoch mit Einverständnis entnommen, versicherte Gerlinger.
Bei Wolfgang Wenger, der die Väterinitiative mit organisiert, haben sich seit Anfang letzten Jahres 15 Männer gemeldet, die einen heimlichen Vaterschaftstest mit anschließender Selbstanzeige machen wollen. «Es geht darum zu zeigen, dass wir uns das nicht verbieten lassen», sagte Wenger der Netzeitung. Die Freiwilligen haben gar keine Abstammungs-Zweifel und wollen lediglich ein Exempel statuieren mit irgendeiner DNS. Das Problem: Da seit einigen Tagen das veränderte Vaterschaftsrecht gilt, muss sich Wenger vergewissern, ob die Kandidaten überhaupt noch wollen.