Beschluss des Kabinetts: 

netzeitung.deArbeitgeber dürfen keine Gentests nutzen

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Für einen Gentest reicht eine kleine Speichelprobe (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Für einen Gentest reicht eine kleine Speichelprobe
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Ein Maler wird nicht eingestellt, weil sein Gentest besagt, dass er eine Allergie gegen Farbe entwickeln könnte - das wäre ein Fall von genetischer Diskriminierung. Die Regierung plant ein Gesetz dagegen.

Arbeitgebern und Versicherungen wird künftig die Verwendung von Gentest-Ergebnissen verboten. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch in Berlin entsprechenden Eckpunkten eines Gendiagnostikgesetzes zu. Danach darf niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert oder stigmatisiert werden.

Ein Arbeitgeber darf weder die Durchführung eines Gentests verlangen, noch bereits vorliegende Ergebnisse eines Tests verwenden. Standarduntersuchungen, mit denen die gesundheitliche Eignung eines Beschäftigten festgestellt werden können, bleiben zulässig. Das gilt etwa für einen Test auf Rot-Grün-Blindheit bei Busfahrern.

Versicherungen soll nur dann der Zugriff auf genetische Daten gestattet sein, wenn Missbrauch vermieden werden soll, etwa bei Abschluss einer Lebensversicherung mit einer sehr hohen Versicherungssumme.

«Recht auf Nicht-Wissen»
Mit Gentests kann unter anderem die Wahrscheinlichkeit von Krankheiten wie Brustkrebs vorhergesagt werden, was ethische Probleme mit sich bringt. Künftig soll jeder selbst bestimmen, ob er Gen-Befunde über Krankheitsrisiken erheben und kennen will. Zudem soll Jedem auch das «Recht auf Nicht-Wissen» eingeräumt werden.

Auch über die Verwendung, Aufbewahrung oder Vernichtung der Testergebnisse bestimmt allein der Betroffene. Gentests bei nicht einwilligungsfähigen Personen, zum Beispiel Kindern, müssen einen gesundheitlichen Nutzen für die Person haben.

Die genetische Untersuchung eines Fötus oder eines Säuglings gleich nach der Geburt soll nur zu medizinischen Zwecken möglich sein, um gesundheitliche Beeinträchtigungen festzustellen. Darüber hinaus soll eine unabhängige Gendiagnostik-Kommission eingerichtet werden, die Richtlinien für die Gen-Analyse, die Beratung und Aufklärung erarbeitet. (nz/epd/dpa)