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Religion und Staat: 

Glaube muss wieder Privatsache werden

07. Apr 2008 07:23
Mix der Religionen - auch in Deutschland
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In Berlin erstritt ein Schüler vor Gericht, in der Schule Gelegenheit zum Gebet zu erhalten. Die Entscheidung zeigt, dass die Rechtsgrundlagen für das Verhältnis von Staat und Religion nicht mehr gegenwartstauglich sind, meint Tilman Steffen.

Zu beobachten war es in London: Eigentlich sollte der Bus längst unterwegs sein, doch der Fahrer rollt vor den Augen der Wartenden an der Haltestelle einen Teppich aus, richtet sich gen Mekka und betet. Gleichmütig warten die Passagiere, bis der Muslim endet, dann beginnt die Fahrt.

Islamgläubigen in Europa Raum und Zeit für ihr Gebet in der Öffentlichkeit zu gewähren, ist Mittel für erfolgreiche Integration. Nicht überall geht es so gleichmütig zu wie in London, besonders wenn Unbeteiligte betroffen sind. In Berlin erstritt ein muslimischer Schüler vor Gericht, dass seine Schule ihm Gelegenheit zum Gebet geben muss. Die Schulleitung sah ein Problem darin, dass der 14-Jährige sich vor den Augen anderer auf dem Gang in Andacht versenkte, und hatte ihm dies verboten.

Das Gericht gab dem Schüler recht. Es betonte zwar, dass er seine Kontemplation auf Zeiten außerhalb des Unterrichts legen solle, damit sie sich störungsfrei in den Alltagsbetrieb einfüge. Daran, dass dies funktioniert, sind im Gegensatz zu dem Beispiel aus London Zweifel angebracht. Die Pausen sind zu kurz, Freistunden gibt es nur unregelmäßig. Die Schulverwaltung fürchtet nun, dass weitere Schüler auf ihre Pflicht zum Gebet verweisen könnten und es dem Kläger gleichtun. Lehrer und Schulleiter warten ab und hoffen, dass aus dem Einzelfall keine Bewegung wird.

Ihren Glauben offen praktizieren zu können, stärkt das Selbstbewusstsein von Muslimen und mindert den Drang, sich zurückzuziehen, etwa in die gefürchteten Parallelgesellschaften mit ihren eigenen Regeln und Räumen. Doch Öffentliche Schulen für diese Form der Integrationsarbeit in Anspruch zu nehmen, hieße sie zu überfordern. Denn einerseits ist dadurch die grundgesetzlich gebotene Neutralität des Staates berührt.

Beim Religionsunterricht ist diese mit der derzeitigen Gesetzeslage gerade noch gewahrt – der Staat gibt den Rahmen, den Unterricht halten die Kirchen und Religionsgemeinschaften. Ein Gebot, allen Schülern Gelegenheit zum Gebet zu geben, würde dieses Neutralitätsgebot aufweichen. Zudem könnten, das Recht im Rücken, Schüler darauf pochen, dass der Unterricht sich nach den Gebetszeiten richtet. Das Gebet wird zum Entschuldigungsgrund, zum Vorwand, unliebsame Stunden zu schwänzen.

Statt Glaube und Staat immer stärker zu vermischen, muss Religion wieder zur persönlichen Überzeugungssache werden. Im christlichen Abendland findet sie beim Einzelnen oft nur als Vermerk der Kirchenzugehörigkeit auf der Steuerkarte statt. In der Gesellschaft ist sie zum Verwaltungsgegenstand geworden - als Unterrichtsfach ein Teil des Schulsystems. Historische Rechtsgrundlagen und Richtersprüche bilden die Basis. Es ist Zeit, diese Grundlagen der multireligiösen Gegenwart anzupassen und neu zu gestalten.

Glaubenspraxis braucht keine Schulen

Den Mittelpunkt von Religiosität muss der Glaube bilden und die Spiritualität. Diesen Kerninhalt umschließt dann eine Form – also die Andacht, die Kirche, die Moschee, der Tempel. Schulen sollten nicht Teil dieser Hülle sein, sondern davon getrennt, nicht nur institutionell, sondern auch räumlich.

Der Schüler, der in Berlin vor Gericht für sein Gebet streitet, steht einerseits dafür, Religion von der Formsache wieder in eine Überzeugungssache zu wandeln. Das Gebet zum festen Bestandteil des Alltags zu machen erfordert ein großes Maß an Hingabe, Konsequenz – und Überzeugung. Andererseits irrt er, wenn er glaubt, die besondere Form seiner Gebetspraxis seiner öffentlichen Schulumgebung abnötigen zu müssen.

Trennung von Schule und Religion erforderlich

Um Glauben zu praktizieren, braucht es keine Schulen. Kirchen und Religionsgemeinschaften unterhalten eigene Räume. Es gibt Gemeindehäuser, Sakralbauten, Moscheen, Tempel. Diese Struktur gilt es zu nutzen oder nutzbar zu machen - nicht nur zu Dank und Verehrung, sondern auch für die religiöse Unterweisung. Gestalten das die Kirchen- und Moscheegemeinden und die anderen Verantwortlichen abwechslungsreich und lebensnah, kann das eine lustvolle Angelegenheit für Schüler sein. Dann müssen die Anbieter auch nicht um den Zulauf fürchten, wie das beim christlichen Religionsunterricht in den Berliner Schulen der Fall ist.

Eine erfolgreiche Vermittlung von Werten unterstützt Religion durchaus. Aber auch ein qualifiziert gehaltener Ethik- und Lebenskundeunterricht kann das. Beim Bestreben, den Glauben von Menschen zu stärken und ihn zu praktizieren, müssen der Staat und seine Häuser konsequent außen vor bleiben.

 
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