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Urteil des Europäischen Gerichtshofes: 

Hinterbliebenenrente gilt auch für Homosexuelle

02. Apr 2008 09:25
Gleiches Recht für alle bei der Hinterbliebenenrente
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Der Ex-Lebenspartner eines verstorbenen Kostümbildners klagte auf Gleichbehandlung gegenüber Heteros, da ein Versorgungswerk ihm die Rente verweigert hatte. In Luxemburg hat der Mann sein Recht bekommen.

Schwule und Lesben, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können auf eine Besserstellung bei der Hinterbliebenenrente hoffen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte am Dienstag in einer Vorabentscheidung, dass die Verweigerung einer Rente möglicherweise eine Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung darstelle. Das Bayerische Verwaltungsgericht München, das sich derzeit mit einem entsprechenden Fall beschäftigt, müsse nun in der Sache weiter entscheiden, so die Richter (Az. C-267/06).

Geklagt hatte der Lebenspartner eines 2005 verstorbenen Kostümbildners, der bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) versichert war. Das Versorgungswerk hatte dem Hinterbliebenen die Rente mit der Begründung verweigert, dass diese nur Ehegatten zustehe. Da das Versorgungssystem auf Arbeitsleistungen beruhe, griffen die europäischen Vorschriften über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, erläuterten die Richter.

Ein Sprecher der EU-Kommission sagte, es gehe der Kommission und dem Gericht nicht darum, die Mitgliedsstaaten zur Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft zu zwingen. «Vielmehr rufen wir die Regierungen auf, zwei Fälle fair und gleich zu behandeln, wenn sie selbst per Gesetz zwei analoge Systeme geschaffen haben», sagte er.

«Verpartnerte» können Nachzahlungen fordern

Die Vereinigung der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) erwartet als Folge des Urteils positive Veränderungen für Lebenspartner bei Leistungen, die aus der Unterhaltspflicht der Ehegatten herrühren. «Da die Bundesrepublik bereits seit Dezember 2003 mit der Umsetzung der betreffenden Richtlinie in Verzug ist, können viele verpartnerte Lesben und Schwule beträchtliche Nachzahlungen einfordern», sagte der LSU-Bundesvorsitzende Reinhard Thole laut einer Mitteilung. (epd/dpa)


 
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