02. Apr 2008 09:25
Der Ex-Lebenspartner eines verstorbenen Kostümbildners klagte auf Gleichbehandlung gegenüber Heteros, da ein Versorgungswerk ihm die Rente verweigert hatte. In Luxemburg hat der Mann sein Recht bekommen.
Geklagt hatte der Lebenspartner eines 2005 verstorbenen Kostümbildners, der bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) versichert war. Das Versorgungswerk hatte dem Hinterbliebenen die Rente mit der Begründung verweigert, dass diese nur Ehegatten zustehe. Da das Versorgungssystem auf Arbeitsleistungen beruhe, griffen die europäischen Vorschriften über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, erläuterten die Richter.Ein Sprecher der EU-Kommission sagte, es gehe der Kommission und dem Gericht nicht darum, die Mitgliedsstaaten zur Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft zu zwingen. «Vielmehr rufen wir die Regierungen auf, zwei Fälle fair und gleich zu behandeln, wenn sie selbst per Gesetz zwei analoge Systeme geschaffen haben», sagte er.