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Nach BVG-Urteil zu Eltern-Zwangsbesuchen: 

Alleinerziehende sehen Kinderrechte verletzt

01. Apr 2008 15:00
Manche Single-Eltern sind für verordneten Umgang
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Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht es: «Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil.» Mit ihrem Urteil höhlten die Richter das Gesetz aus, beklagt die Initiative alleinerziehender Mütter und Väter.

Das Karlsruher Urteil, das Eltern nicht grundsätzlich zum Umgang mit ihrem Nachwuchs verpflichtet, ist beim Verband der Alleinerziehenden auf heftige Kritik gestoßen. Der Richterspruch höhle das gesetzlich verankerte Recht von Kindern aus, mit Mutter und Vater in Kontakt zu sein, sagte Sabina Schutter vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Berlin am Dienstag. «Da entsteht ein rechtsfreier Raum.»

Ein Recht, das nur auf dem Papier stehe, aber nicht durchgesetzt werden könne, sei «fast ein bisschen bigott». Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass Eltern nur in Ausnahmefällen vom Staat gezwungen werden dürfen, ihre Kinder zu sehen.

«Das Urteil stellt eindeutig Elternrecht über Kinderrecht», sagte Schutter. Während «ganz viele Kinder» gezwungen würden, gegen ihren Willen einen Vater oder eine Mutter zu sehen, die sich den Umgang vor Gericht erstritten hätten, sei ihr eigenes Recht im Umkehrschluss kaum durchzusetzen. «Da wird mit zweierlei Maß gemessen», sagte sie. Der Gesetzgeber hatte die Position des Kindes 1998 gestärkt. «Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt», heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch.

«Dauerhafter Zwang ist Quatsch»

Für das Kind seien Mutter und Vater die wichtigsten Menschen auf der Welt. «Wenn einer von beiden fehlt, kann das sehr schmerzvoll sein», sagte Schutter. Jedes Kind müsse daher - wenn es das ausdrücklich wünsche - die Möglichkeit haben, sich von dem abwesenden Elternteil selbst ein Bild zu machen, notfalls unter Zwang. Regelmäßige verordnete Treffen hält Schutter allerdings nicht für sinnvoll: «Ein dauerhafter Zwang ist Quatsch.» Auch die Karlsruher Richter hatten ausgeführt, dass zum Umgang mit einem Kind emotionale Zuwendung gehöre.

Der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer, kommentierte das Urteil folgendermaßen: «Dem Bundesverfassungsgericht blieb in dieser bizarren Situation nichts anderes übrig als eine Kontaktpflicht abzulehnen. Wenn ein Vater sein Kind absolut nicht sehen will, dann nützt auch staatlicher Zwang wenig.» (dpa/AP)



 
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