01. Apr 2008 15:00
Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht es: «Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil.» Mit ihrem Urteil höhlten die Richter das Gesetz aus, beklagt die Initiative alleinerziehender Mütter und Väter.
Ein Recht, das nur auf dem Papier stehe, aber nicht durchgesetzt werden könne, sei «fast ein bisschen bigott». Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass Eltern nur in Ausnahmefällen vom Staat gezwungen werden dürfen, ihre Kinder zu sehen. «Das Urteil stellt eindeutig Elternrecht über Kinderrecht», sagte Schutter. Während «ganz viele Kinder» gezwungen würden, gegen ihren Willen einen Vater oder eine Mutter zu sehen, die sich den Umgang vor Gericht erstritten hätten, sei ihr eigenes Recht im Umkehrschluss kaum durchzusetzen. «Da wird mit zweierlei Maß gemessen», sagte sie. Der Gesetzgeber hatte die Position des Kindes 1998 gestärkt. «Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt», heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch.