Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Streit um Rauchverbot: 

Sachsen dürfen wieder qualmen

27. Mrz 2008 20:54
In
Bild vergrößern
Das Rauchverbot wird in zwei weiteren Bundesländern vorerst eingeschränkt. In kleinen Kneipen in Sachsen und in Wasserpfeifen-Cafés im Saarland kann zunächst weiter geraucht werden.

Krebsforscher haben am Donnerstag die vielen Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten kritisiert, aber am selben Tag hat der sächsische Verfassungsgerichtshof noch eine hinzugefügt: Nach Rheinland-Pfalz darf nun auch in Sachsen in Ein-Raum-Gaststätten vorerst weiter geraucht werden. Voraussetzung für die Anwendung dieser einstweiligen Anordnung ist, dass der Betrieb nur vom Inhaber geführt und für jedermann sichtbar als Raucherlokal gekennzeichnet wird.

Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Krebsforschungszentrums, Otmar Wiestler, forderte dagegen ein bundeseinheitliches Rauchverbot. «Nach wie vor arbeiten viele Beschäftigte der Gastronomie in Raucherräumen oder bei Veranstaltungen, in denen geraucht wird, oder gar in Raucherclubs», sagte er in Berlin. Der Bund solle diese Ausnahmen als «eklatante Missachtung des Gesundheitsschutzes» abschaffen.

Wiestler sagte, pro Jahr seien 100.000 bis 150.000 Todesfälle in Deutschland unmittelbar auf das Rauchen zurückzuführen. Für mindestens 3300 Tote pro Jahr werde das Passivrauchen verantwortlich gemacht. Wegen der im Bundesgebiet uneinheitlichen Regelungen und der vielen Ausnahmen sei man aber immer noch weit von einem umfassenden Nichtraucherschutz entfernt.

Raucherräume sind «kardinaler Konstruktionsfehler»

Als «kardinalen Konstruktionsfehler» der meisten Landesgesetze bezeichnete Wiestler die Zulassung von Raucherräumen. Sie seien besonders für die Beschäftigten in der Gastronomie «eine ernstzunehmende Gesundheitsgefahr aufgrund der außerordentlich hohen Belastung der Atemluft mit den krebserzeugenden und erbgutverändernden Substanzen des Tabakrauchs». Die aktuelle Kampagne von Lobbyisten der Tabakindustrie und der Gastrobranche zum angeblich bevorstehenden «Kneipensterben» stützt sich nach Angaben des Krebsforschungszentrums auf Fehlinformationen. Denn der Abwärtstrend in der Gastronomie habe bereits vor Inkraftreten der Rauchverbote eingesetzt.

Endgültige Entscheidung steht noch aus

Ob in sächsischen Eckkneipen dauerhaft geraucht werden darf, wird der sächsische Verfassungsgerichtshof im Hauptsacheverfahren entscheiden. Hintergrund der Eil-Entscheidung vom Donnerstag sind im Februar 2008 eingegangene Verfassungsbeschwerden von mehreren Wirten. Sie machten geltend, dass sie wegen des Ausbleibens ihrer rauchenden Stammgäste in ihrer Existenz bedroht seien.

Mitte Februar hatte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz eine ähnliche Entscheidung wie in Sachsen getroffen. Die liberalste gültige Regelung für die Ein-Raum-Gastronomie gibt es seit Inkrafttreten des dortigen Rauchverbots am 15. Februar im Saarland. Arbeitet im Lokal nur der Wirt, hat er die Wahl zwischen Raucher- und Nichtraucherkneipe.

Saarländer können zum Rauchen in Sisha-Cafés

Der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken gab derweil im speziellen Fall einer Verfassungsbeschwerde von Betreibern eines so genannten Shisha-Cafés vorerst recht und erließ eine einstweilige Anordnung. Die Betreiber müssten ihr Gewerbe sonst einstellen. Shisha-Cafés würden fast nur von Wasserpfeifen-Rauchern besucht. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist für September geplant.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, warnte davor, die Rauchverbote in den Ländern derzeit infrage zu stellen. Das «halte ich für verfrüht», sagte die SPD-Politikerin. «Es gilt jetzt abzuwarten, wie sich die Gesetze in der Praxis bewähren. » In 14 Bundesländern außer Nordrhein-Westfalen und Thüringen gilt ein Rauchverbot für Lokale, meist sind abgetrennte Raucherräume ausgenommen. Bayern weichte das bundesweit strengste Verbot auf. (AP/dpa)

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
 
Autoexperte Dudenhöffer: 
«Der Kfz-Steuererlass bewirkt nichts»
CDU-Minister zu Ypsilanti: 
«Häme hat schon immer geschadet»
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.