Streit um Rauchverbot:
Sachsen dürfen wieder qualmen
27. Mrz 2008 20:54
 |  In "Raucherlokalen" darf in Sachsen zur Zigarette gegriffen werden | Foto: dpa |
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Das Rauchverbot wird in zwei weiteren Bundesländern vorerst eingeschränkt. In kleinen Kneipen in Sachsen und in Wasserpfeifen-Cafés im Saarland kann zunächst weiter geraucht werden.
Krebsforscher haben am Donnerstag die vielen Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten kritisiert, aber am selben Tag hat der sächsische Verfassungsgerichtshof noch eine hinzugefügt: Nach Rheinland-Pfalz darf nun auch in Sachsen in Ein-Raum-Gaststätten vorerst weiter geraucht werden. Voraussetzung für die Anwendung dieser einstweiligen Anordnung ist, dass der Betrieb nur vom Inhaber geführt und für jedermann sichtbar als Raucherlokal gekennzeichnet wird.
Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Krebsforschungszentrums, Otmar Wiestler, forderte dagegen ein bundeseinheitliches Rauchverbot. «Nach wie vor arbeiten viele Beschäftigte der Gastronomie in Raucherräumen oder bei Veranstaltungen, in denen geraucht wird, oder gar in Raucherclubs», sagte er in Berlin. Der Bund solle diese Ausnahmen als «eklatante Missachtung des Gesundheitsschutzes» abschaffen. Wiestler sagte, pro Jahr seien 100.000 bis 150.000 Todesfälle in Deutschland unmittelbar auf das Rauchen zurückzuführen. Für mindestens 3300 Tote pro Jahr werde das Passivrauchen verantwortlich gemacht. Wegen der im Bundesgebiet uneinheitlichen Regelungen und der vielen Ausnahmen sei man aber immer noch weit von einem umfassenden Nichtraucherschutz entfernt.
Raucherräume sind «kardinaler Konstruktionsfehler»
Als «kardinalen Konstruktionsfehler» der meisten Landesgesetze bezeichnete Wiestler die Zulassung von Raucherräumen. Sie seien besonders für die Beschäftigten in der Gastronomie «eine ernstzunehmende Gesundheitsgefahr aufgrund der außerordentlich hohen Belastung der Atemluft mit den krebserzeugenden und erbgutverändernden Substanzen des Tabakrauchs». Die aktuelle Kampagne von Lobbyisten der Tabakindustrie und der Gastrobranche zum angeblich bevorstehenden «Kneipensterben» stützt sich nach Angaben des Krebsforschungszentrums auf Fehlinformationen. Denn der Abwärtstrend in der Gastronomie habe bereits vor Inkraftreten der Rauchverbote eingesetzt.
Endgültige Entscheidung steht noch aus
Ob in sächsischen Eckkneipen dauerhaft geraucht werden darf, wird der sächsische Verfassungsgerichtshof im Hauptsacheverfahren entscheiden. Hintergrund der Eil-Entscheidung vom Donnerstag sind im Februar 2008 eingegangene Verfassungsbeschwerden von mehreren Wirten. Sie machten geltend, dass sie wegen des Ausbleibens ihrer rauchenden Stammgäste in ihrer Existenz bedroht seien.
Mitte Februar hatte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz eine ähnliche Entscheidung wie in Sachsen getroffen. Die liberalste gültige Regelung für die Ein-Raum-Gastronomie gibt es seit Inkrafttreten des dortigen Rauchverbots am 15. Februar im Saarland. Arbeitet im Lokal nur der Wirt, hat er die Wahl zwischen Raucher- und Nichtraucherkneipe.
Saarländer können zum Rauchen in Sisha-Cafés
Der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken gab derweil im speziellen Fall einer Verfassungsbeschwerde von Betreibern eines so genannten Shisha-Cafés vorerst recht und erließ eine einstweilige Anordnung. Die Betreiber müssten ihr Gewerbe sonst einstellen. Shisha-Cafés würden fast nur von Wasserpfeifen-Rauchern besucht. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist für September geplant. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, warnte davor, die Rauchverbote in den Ländern derzeit infrage zu stellen. Das «halte ich für verfrüht», sagte die SPD-Politikerin. «Es gilt jetzt abzuwarten, wie sich die Gesetze in der Praxis bewähren. » In 14 Bundesländern außer Nordrhein-Westfalen und Thüringen gilt ein Rauchverbot für Lokale, meist sind abgetrennte Raucherräume ausgenommen. Bayern weichte das bundesweit strengste Verbot auf. (AP/dpa)