Das mit dem Grundgesetz geschaffene deutsche Verfassungsrecht entwickelt sich zu einer Art Exportschlager. So war im vergangenen Jahr auch der im Aufbau befindliche Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte zu Gast in Karlsruhe. Die Richter aus Algerien, Burkina Faso, Burundi, Ghana, Lesotho, Mali, Ruanda, Senegal und Südafrika ließen sich vor allem das Instrument der Verfassungsbeschwerde erläutern.Das gibt es mittlerweile in vielen Ländern. Doch nur wenige gehen wirklich so weit wie Deutschland, wo das Verfassungsgericht nicht nur Gesetze, sondern auch Gerichtsentscheidungen, einschließlich der Entscheidungen der obersten Bundesgerichte, aufheben kann. Dieses weitgehende Modell sei bislang nur von Spanien, Tschechien, Slowenien und Aserbeidschan übernommen worden, so Papier.
Dass ein Verfassungsgericht die Entscheidungen der obersten Gerichte kassieren darf, gilt in seinen Gesprächen immer wieder als «heikles Thema». Papier wirbt für dieses weitgehende Instrument der Verfassungsbeschwerde, macht dabei seinen Gesprächspartnern aber auch nichts vor: «Ich weise offen daraufhin, dass dadurch die Arbeitsbelastung des Verfassungsgerichts enorm wächst», berichtet er. Indes kann der Präsident des Bundesverfassungsgerichts aber auch mit einem für ausländische Juristen überzeugenden Pro-Argument aufwarten: «Wenn man eine nationale Institution für den Grundrechtsschutz hat, können Grundrechtsverstöße bereits auf nationaler Ebene und nicht erst auf europäischer Ebene erkannt und beseitigt werden.» Schließlich sind beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziemlich viele Verfahren aus Staaten anhängig, in denen es zwar ein Verfassungsgericht gibt, nicht aber die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Urteile.
Fälle aus Deutschland werden zwar auch hin und wieder in Straßburg verhandelt. Aber Urteile gegen die Bundesrepublik sind höchst selten und betreffen überwiegend eine zu lange Verfahrensdauer. Inzwischen ist der Straßburger Gerichtshof so belastet, dass er Gefahr läuft , die eigenen Maßstäbe an eine angemessene Verfahrensdauer nicht mehr einhalten zu können. Daher wurde ein Weisenrat geschaffen, der Reformvorschläge gemacht hat, um dies zu vermeiden. Eines seiner Mitglieder bringt ebenfalls Karlsruher Erfahrung mit: In den Rat berufen wurde auch Papiers Vorgängerin als Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach. (Gerhard Kneier, AP)