19. Mrz 2008 09:26, ergänzt 11:22
Die Erfassung von Verbindungsdaten bleibt nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts erlaubt. Allerdings dürfen die Daten künftig nur bei schweren Straftaten weitergegeben werden.
Die Erfassung aller Verbindungsdaten von Festnetzanschlüssen und Handys wurde jetzt zwar vom Ersten Senat des höchsten deutschen Gerichts gestattet, die Nutzung der Daten durch die Staatsanwaltschaft aber beschränkt. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz nannte die Entscheidung einen Etappensieg. Die Sammlung nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten Zwecken stelle jeden Bürger unter Generalverdacht und sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, sagte Piltz auf Netzeitung.de.(AP, nz)