Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: 

netzeitung.deKarlsruhe schränkt Datenweitergabe ein

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Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 

Lupe Karlsruhe schränkt Datenweitergabe ein

Die Erfassung von Verbindungsdaten bleibt nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts erlaubt. Allerdings dürfen die Daten künftig nur bei schweren Straftaten weitergegeben werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen teilweise außer Kraft gesetzt. Nach der am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Eilentscheidung dürfen die Verbindungsdaten zwar bei den Telefonunternehmen gespeichert, aber nur bei schweren Straftaten an die Ermittler weitergeleitet werden.

Bei weniger schweren Straftaten muss die Weitergabe bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterbleiben. Mit der einstweiligen Anordnung hatte der Eilantrag von acht Beschwerdeführern einer Bürgerinitiative teilweise Erfolg. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte das seit 1. Januar 2008 geltende Gesetz als verfassungswidrig angegriffen und zusätzlich per Eilantrag den Stopp bis zur endgültigen Entscheidung beantragt.

Die Erfassung aller Verbindungsdaten von Festnetzanschlüssen und Handys wurde jetzt zwar vom Ersten Senat des höchsten deutschen Gerichts gestattet, die Nutzung der Daten durch die Staatsanwaltschaft aber beschränkt.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz nannte die Entscheidung einen Etappensieg. Die Sammlung nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten Zwecken stelle jeden Bürger unter Generalverdacht und sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, sagte Piltz auf Netzeitung.de.(AP, nz)