Religionsfreiheit und Integration: 

netzeitung.deGericht erlaubt Islam-Gebet an Schule

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Hier wird nur unterrichtet, nicht gebetet (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Hier wird nur unterrichtet, nicht gebetet
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Ein Berliner Schüler will an seinem Gymnasium beten. Das muss möglich sein, hat ein Gericht entschieden. Kritiker fürchten Schaden für die Integration. Die CDU fordert den Senat auf, zu handeln.

Die Lehrergewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat scharfe Kritik an der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts geübt, wonach ein Gymnasium einem muslimischen Schüler ein tägliches Gebet in der Schule ermöglichen muss. Auch der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) zeigte sich am Donnerstag «entsetzt über diesen Richterspruch, der die Neutralitätspflicht des Staates verletzt». Die Kultusministerien anderer Bundesländer wurden nach eigenen Angaben mit dem Wunsch nach Gebeten in der Schule bislang nicht konfrontiert.

Der Geschäftsführer des HVD Berlin, Manfred Isemeyer, erklärte: «Die Ausübung religiöser Bekenntnisse gehört nicht in öffentliche Institutionen.» Er nannte das Urteil weltfremd. Es werde so manche Integrationsbemühung in Berlin zunichte machen, wenn es in letzter Instanz bestätigt werde.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte erklärt, der Schüler könne sich auf seine im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit berufen. Das Gymnasium hatte dem Jungen das Beten in der Schule mit Hinweis auf das Neutralitätsgebot des Staates untersagt, worauf dieser geklagt hatte. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Gebet außerhalb des regulären Unterrichts
Der Berliner Bildungssenator Jürgen Zöllner erklärte: «Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein Ort von Erziehung und Bildung in einem weltanschaulich und religiös neutralen Rahmen.» Dies gelte es sicherzustellen. Die Senatsverwaltung betonte, dass das Gericht ausdrücklich angeordnet habe, das Gebet auf Zeiten außerhalb des regulären Unterrichts zu legen. Es müsse sich störungsfrei in den Schulbetrieb einfügen.

Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Sascha Steuer, forderte den Senat auf, gegen das Urteil vorzugehen und das Oberverwaltungsgericht einzuschalten. «Die Schule hat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag und nicht mehr. Für die Religion sind die Kirchen und Glaubensgemeinschaften zuständig», erklärte er.

Aus anderen Ländern keine Schüler-Wünsche
Der bildungspolitische Sprecher der Linken im Abgeordnetenhaus, Steffen Zillich, nannte die Diskussion allerdings überzogen. Das Urteil verlange schließlich nicht die Einrichtung von Gebetsräumen. Den Schulministerien von Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen sind entsprechende Wünsche muslimischer Schüler nicht bekannt. «Es besteht kein Handlungsbedarf», sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums in Stuttgart.

Der Schulleiter eines Essener Gymnasiums hält die Anordnung des Berliner Verwaltungsgerichts für überflüssig. Man könne nicht jeder religiösen Gemeinschaft Räumlichkeiten zur Verfügung stellen und den Unterricht nach deren Gebetszyklen ausrichten, sagte Schulleiter Manfred Reimer. (AP)