Hintergrund:
Das veränderte die Agenda 2010
13. Mrz 2008 14:57
 |  Schröder bekam viel Lob und viel Ärger mit seiner Agenda 2010 | Foto: AP |
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Mit der Agenda 2010 verbinden die meisten vor allem die Arbeitsmarktreform «Hartz IV». Doch auch in anderen Bereichen beschloss die Schröder-Regierung massive Reformen.
«Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen. Und unser Grundsatz wird sein: Wir können nur das verteilen, was wir vorher erwirtschaftet haben.» Mit diesen Worten leitete Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) am 14. März 2003 seinen Reformkurs für Deutschland ein. Hinter dem Schlagwort «Agenda 2010» verbarg sich ein Maßnahmenpaket, mit dem die Sozialsysteme saniert, Lohnnebenkosten gesenkt, der Arbeitsmarkt flexibler und die Staatsfinanzen konsolidiert werden sollten.
Arbeitsmarkt
Die Arbeitsmarktreformen waren das Kernstück. Die damalige Regierung kürzte die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, außerdem legte sie die Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammen. Mit dem neuen Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich «Hartz IV» genannt) erhielten Langzeitarbeitslose weit weniger Geld als vorher. Dadurch stieg für Erwerbslose der Druck, eine Beschäftigung aufzunehmen. Unter dem Motto «Fördern und Fordern» wurden erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger erstmals in die Arbeitsvermittlung einbezogen, die Regelungen für Zeitarbeit erweitert. Neu war auch, dass Kleinbetriebe einfacher Kündigungen aussprechen können.
Gesundheit
Ziel der Reform der Krankenversicherung war, den durchschnittlichen Krankenkassenbeitrag von damals 14,4 auf unter 13 Prozent zu senken. Dies misslang wegen der weiter steigenden Kosten. Freuen konnten sich aber die Krankenkassen, denn sie mussten weniger Leistungen erbringen, wodurch sie Milliardensummen sparten. Im Gegenzug mussten Versicherte höhere Zuzahlungen leisten und die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal. Seit 2005 muss Zahnersatz extra versichert werden. Der durchschnittliche (das ist der je zur Hälfte von Arbeitgebern und Beschäftigten bezahlte) Beitragssatz liegt derzeit bei 13,96 Prozent.
Renten
Zur Stabilisierung der Rentenfinanzen gab es mehrere mittel- und langfristig wirkende Eingriffe auf der Leistungsseite: Folge waren drei Renten-Nullrunden in den Jahren 2004 bis 2006. Der Beitragssatz von derzeit 19,9 Prozent soll bis 2020 nicht über 20 Prozent steigen.
Handwerk
Mit der Neuordnung des deutschen Handwerksrechts sollten Existenzgründungen erleichtert werden. In einigen Bereichen kam es mit dem Wegfall des Meisterzwangs zu weitgehender Liberalisierung.
Steuern
Parallel zur «Agenda 2010» wurde eine Reform der Unternehmensteuern angegangen. Anfang 2008 wurden die Steuersätze für Unternehmen deutlich gesenkt. Die Auswirkungen sind noch offen. Eine grundlegende Einkommensteuerreform steht noch aus. (dpa)