11.03.2008
Herausgeber: netzeitung.de
In Bierzelten ist das Qualmen wieder erlaubt - bis 2009
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Das bayerische Kabinett hat das Rauchverbot im Freistaat gelockert. Zuvor hatten Krebsforscher vor der Aufweichung gewarnt, weil jede Ausnahmeregelung dazu genutzt werde, den Gesundheitsschutz zu umgehen.
Gut zwei Monate nach Inkrafttreten des strikten Rauchverbots in Bayern hat die Staatsregierung eine Lockerung des Gesetzes auf den Weg gebracht. Nach der Entscheidung des Kabinetts vom Dienstag soll das Rauchen in Bier-, Wein- und Festzelten in diesem Jahr weiter erlaubt bleiben. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) warnte die CSU vor Ausnahmen beim strikten Rauchverbot.
Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) sagte in München, das Rauchverbot werde dort aber nur für 2008 ausgesetzt. «Ab 1.1.2009 wird das Rauchverbot auch in den Zelten uneingeschränkt gelten und durchgesetzt werden», betonte er. Am Mittwoch will die CSU-Landtagsfraktion über die Lockerung des Rauchverbots und die Pläne des Kabinetts beraten.
Höchstes Krebsrisiko in EinraumkneipenZuvor kritisierten Experten die Gesetzeslockerung. In einem am Dienstag veröffentlichten Offenen Brief des Deutschen Krebsforschungszentrums an Staatsregierung und Landtag heißt es: «Die höchste Konzentration von krebserzeugenden und Erbgut verändernden Schadstoffen in der Atemluft wurde in Einraumkneipen und Diskotheken gemessen.» Dennoch seien nach den Stimmverlusten bei den Kommunalwahlen vereinzelt Stimmen in der CSU laut geworden, den kleinen Kneipen Wahlfreiheit nach spanischem Vorbild einzuräumen.
Eine Studie des spanischen Verbraucherschutzbundes von 2007 mache aber deutlich, welche Konsequenzen Ausnahmen von einem Rauchverbot haben könnten: So sei in Spanien in 90 Prozent der kleinen Gaststätten auch eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Nichtraucherschutz weiter gequalmt worden. Auch 85 Prozent der größeren Gaststätten verstießen aus Angst vor Wettbewerbsnachteilen gegen die Auflagen zur Einrichtung von Raucherzonen.
Wie bei den Raucherclubs in Bayern zeige das spanische Beispiel, dass jede Ausnahmeregelung dazu genutzt werde, den Gesundheitsschutz zu umgehen. «Wenn es überhaupt eine Notwendigkeit zur Revision des Landesnichtraucherschutzgesetzes gibt, dann im Hinblick auf strengere Vorgaben für die Veranstaltung geschlossener Gesellschaften und die Nutzung privater Clubräume», heißt es in dem Schreiben der Krebsforscher weiter. Die CSU solle die «historische Chance», Bayern zum Vorbild einer zukunftsweisenden Gesundheitsgesetzgebung zu machen, nicht leichtfertig verspielen. (dpa/AP)