Anti-Terror-Kampf:
USA und Deutschland tauschen Daten
Vorbeugung und Strafverfolgung in der Terrorismusbekämpfung sollen verbessert werden, teilte die Bundesregierung mit. Im Einzelfall sollen auch ohne Antrag personenbezogene Daten übermittelt werden können. Voraussetzung sei der Verdacht, dass Betroffene terroristische Straftaten oder damit im Zusammenhang stehende Delikte begehen werden. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Fingerabdrücke sollen ebenso übermittelt werden wie Informationen zu den Umständen, die den Verdacht begründen.
Das Vorgehen nennt sich Hit/No-Hit-Verfahren (Treffer/kein Treffer). Vorbild ist der Vertrag von Prüm, der 2005 zwischen mehreren EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurde. Bei den DNS-Datensätzen müssten die USA erst noch die technischen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen, so die Bundesregierung. Nach einem Bericht des «Tagesspiegel» will Schäuble nun einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Abkommens vorlegen. Es solle Pilotcharakter auch für die anderen 26 EU-Staaten haben.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kritisierte dennoch die geplante Erweiterung des Datenaustausches. Durch das Online-Verfahren könnten die USA eine weitere Datenquelle erschließen, warnte Schaar im Deutschlandfunk.
Sämtliche Demonstranten, Schwarzfahrer oder Asylbewerber würden dann außerhalb Europas erfasst. Bei der Einreise in die USA würden ohnehin Fingerabdrücke gespeichert. Bei möglichen Straftaten sei also eine Identifizierung möglich. Es sei daher nicht notwendig, den USA zusätzlich die Daten der Kriminalbehörden zu übermitteln. (dpa)
