Das Bundesfamilienministerium hatte sich dafür eingesetzt, die Contergan-Stiftung besser auszustatten und Beeinträchtigungen durch Spätfolgen so finanziell abzumildern. Hintergrund ist, dass viele Contergan-Geschädigte nach jahrelangem eigenständigem Leben heute wegen der Fehlbelastung von Gelenken und Muskulatur zunehmend Probleme im Alltag haben. Der Bundesverband Contergan-Geschädigter hatte eine weit größere finanzielle Besserstellung gefordert und Einmalzahlungen bis zu 100.000 Euro sowie eine Verdreifachung der monatlichen Entschädigungen verlangt.Nach Einführung des Schlafmittels Contergan am 1. Oktober 1957 kamen weltweit 10.000 Kinder zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt. Der Contergan-Hersteller Grünenthal hatte sich verpflichtet, 100 Millionen Mark (heute 51,13 Millionen Euro) plus mehr als 10 Millionen Mark Zinsen für die Opfer in eine Stiftung einzuzahlen. In die 1971 gegründete Stiftung brachte der Bund insgesamt 320 Millionen Mark ein. Seither kann Grünenthal rechtlich nicht mehr belangt werden.
Zum 50. Jahrestag der Contergan-Einführung hatte es erneut eine Debatte über den Medikamenten-Skandal gegeben. Grünenthal hatte vergeblich gegen die Ausstrahlung des WDR-Fernsehfilms «Eine einzige Tablette» geklagt. (dpa)