27.02.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Im Griff der Polizei: Internetdaten
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Während sich Innenminister Schäuble von der Entscheidung bestätigt fühlt, interpretieren die Grünen das Urteil zu Online-Durchsuchungen als «schallende Ohrfeige» für Schäuble und als Sieg für den Datenschutz.
Die verschiedenen politischen Lager legen das Urteil verschieden aus. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält an seinen Plänen zum heimlichen Ausspähen von Computern fest. Der Grünen-Rechtspolitiker Volker Beck dagegen sagte, das Gericht habe dem für das NRW-Gesetz zuständigen FDP-Minister Ingo Wolf aber auch Schäuble, eine schallende Ohrfeige erteilt. «Dieses bahnbrechende Urteil ist ein Sieg für alle, denen die Bürgerrechte und der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegen», sagte Beck. Dem schlossen sich Datenschützer an.
Auch der Datenschützer und frühere Innenministers Gerhart Baum (FDP) Schaar begrüßt Karlsruher Urteil als Meilenstein in der Weiterentwicklung von Grundrechten in Deutschland. Seine Beschwerde sei in entscheidenden Punkten erfolgreich gewesen, sagte der Jurist. «Das Bundesverfassungsgericht ist seiner Rolle als Bollwerk gegen die Erosion der Grundrechte erneut gerecht geworden.» Die Entscheidung sei so bedeutsam wie das Volkszählungsurteil von 1983.
Dem schloss sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar an. Es gebe für die Online-Durchsuchung nur einen sehr engen Spielraum. Die Entscheidung habe erhebliche Auswirkungen. Das Urteil habe seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung verstärkte, sagte Schaar in Karlsruhe.
Roth lobt UrteilAuch Grünen-Chefin Claudia Roth begrüßte das Urteil - als weitgehende Stärkung der Grundrechte. «Der Urteilsspruch ist ein deutliches Warnsignal an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und all diejenigen, die glauben, mit ihrem unbändigen Appetit auf Überwachung den Schutz der Privatsphäre überwinden zu können».
Roth lobte das von Karlsruhe betonte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. «Damit ist eine massive Schutzlücke geschlossen worden.» Der von den Grünen befürchtete große Netzangriff auf auch intime Daten sei gestoppt. Die politischen Konsequenzen wollten die Grünen gemeinsam mit interessierten zivilgesellschaftlichen Kräften ziehen.
Klar sei bereits, dass CDU-Minister Schäuble die Online- Durchsuchung nicht in der geplanten Form mit dem Gesetz für weitere Kompetenzen des Bundeskriminalamts einführen könne. «Das kann man jetzt vergessen.» Die Grünen-Vorsitzende schloss aber eine Zustimmung ihrer Partei für andere Regelungen, die in einer bedrohlichen Situation die Sicherheit erhöhen, nicht aus.
«Schutz vor Terrorismus»Minister Schäuble betonte, dass die Online-Durchsuchung nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen solle. Die in Deutschland vereitelten Anschläge belegten die anhaltend hohe Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus. «Um die Bürger wirksam schützen zu können, müssen die Sicherheitsbehörden mit der technischen Entwicklung der Täter - Einsatz modernisierter IT-Technologie, professionell verschlüsselte Kommunikation - Schritt halten. Dazu sind sie auf die Maßnahme der Online-Durchsuchung angewiesen», erklärte Schäuble.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Jörg Schönbohm (CDU), äußert sich ähnlich. «Damit ist der Weg frei für ein wichtiges Instrument der Terrorismus-Bekämpfung. Auch die Grenzen und Voraussetzungen sind eindeutig bestimmt», erklärte der Brandenburger Innenminister am Mittwoch in Potsdam.
Knappe Mehrheit gegen DurchsuchungenDer Hightech-Verband Bitcom sieht sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung darin bestätigt, dass es für heimliche Zugriffe auf Computer besonders hohe rechtliche Hürden geben muss. Ein grundsätzliches Nein sei aber nicht zu erwarten gewesen, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder einer Mitteilung zufolge in Berlin.
Die Meinung der Bevölkerung über Online-Durchsuchungen sei uneinheitlich, sagte Rohleder mit Blick auf eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Bitcom (1000 Bürger ab 14 Jahren). 48 Prozent der Deutschen lehnten sie ab, 46 Prozent seien mit der Methode einverstanden und 4 Prozent seien unentschieden.
«Meilenstein für Freiheit»Der FDP-Parteichef Guido Westerwelle bezeichnete die Karlsruher Entscheidung als einen «Meilenstein der Rechtsgeschichte für Freiheit und Bürgerrechte». Das Gericht stoppe mit seinem Urteil «die Aushöhlung der Privatsphäre, wie sie unter Rot-Grün mit Otto Schily begann und wie sie jetzt unter Schwarz-Rot mit Wolfgang Schäuble fortgesetzt werden soll».
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) begrüßte ebenfalls die Entscheidung, Online-Durchsuchungen nur unter strengsten Auflagen anordnen zu können. «Das Vorhaben der Online-Durchsuchung war von Anfang an juristisch fragwürdig», sagte Vorstandsmitglied Thomas Dreesen. Eine Ausweitung staatlicher Abhörmöglichkeiten durch die geplante Online-Durchsuchung hätte den Informantenschutz der Journalisten noch weiter ausgehebelt.
Schnell in Gesetz umsetzenDer SPD-Bundestagsabgeordnete Dieter Wiefelspütz rechnet nach dem Karlsruher Urteil zur Online-Durchsuchung mit der zügigen Einführung der geplanten Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamts (BKA). Auch die Koalitionsfraktionen wollen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen schnell in ein Gesetz umsetzen. Es gebe die Zusage der Bundesregierung, dass ein Entwurf bald vorgelegt werde, sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder am Mittwoch auf dem Petersberg in Königswinter. (dpa/AP)