Beschluss des Bundestags: 

netzeitung.deVäter können Vaterschaftstests einklagen

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Gen-Proben von Kindern können künftig legal beschafft werden (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Gen-Proben von Kindern können künftig legal beschafft werden
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Wenn ein Mann unsicher ist, ob ein Kind von ihm stammt, dann kann er auch gegen den Willen der Mutter durchsetzen, dass seine Vaterschaft überprüft wird. Illegale Tests werden so überflüssig.

Väter sind bei Zweifeln an ihrer Vaterschaft in Zukunft nicht mehr auf heimliche Tests angewiesen. Stattdessen können sie über ein geregeltes Verfahren offen klären, ob ihnen ein «Kuckucksei» untergeschoben wurde. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von Union, SPD und FDP. Die neue Regelung tritt an die Seite der Anfechtungsklage, die unabhängig davon weiterhin möglich ist.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte das Gesetz. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), aus deren Haus das Gesetz stammt, betonte, der Entwurf beruhe darauf, «dass wir einen enormen wissenschaftlichen Fortschritt haben» und eine Vaterschaft heutzutage viel einfacher nachgewiesen werden könne. Auf die Flut von Angeboten und auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe man reagieren müssen.

Eine heimliche Untersuchung von Haaren oder Speichel des Kindes bleibt aber auch in Zukunft verboten. Mit dem neuen Gesetz könne jeder sein Recht auf Kenntnis der Abstammung durchsetzen, ohne mit einem heimlichen Vaterschaftstest einen Rechtsverstoß zu begehen, sagte Zypries.

Ausweg aus der «Zahlvaterschaft»
Bislang konnte die Abstammung eines Kindes nur dann im Labor überprüft werden, wenn alle Betroffenen zustimmten. Das neue Gesetz räumt Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern nun ausdrücklich einen Anspruch auf Klärung der Abstammung ein. «Das ist ein guter Tag für all diejenigen Männer, die es bisher schwer hatten, aus ihrer babylonischen Gefangenschaft einer Zahlvaterschaft herauszukommen», sagte der rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU).

Die FDP-Abgeordnete Sibylle Laurischk wies darauf hin, dass es sich um ein schwieriges Feld handele, in dem die Rechte von Vätern, Kindern und Müttern gleichermaßen Berücksichtigung finden müssten. Mit dem neuen Gesetz werde man dem gerecht. Der Abgeordnete Jörn Wunderlich von der Linksfraktion kritisierte, es handele sich «um eine verbilligte Eintrittskarte in das Anfechtungsverfahren», die den Schutz des Kindes verschlechtere. Aufgrund weiterer Fehler im Gesetz könne seine Fraktion nicht zustimmen. Für die Grünen bekundete die Abgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk die grundsätzliche Zustimmung. Es gebe aber «eine Schieflage zu Lasten der Kinder», weshalb sich die Grünen der Stimme enthalten würden.

Bisher nur bei Anfangsverdacht
Ihre Vaterschaft konnten Männer bislang offiziell nur vor Gericht per Klage anfechten, wenn sie einen Anfangsverdacht hatten, beispielsweise, wenn die Frau einen Fehltritt gebeichtet hat. Für heimliche Gentests gibt es zwar Labore, aber die Tests sind ein Angriff auf die «informationelle Selbstbestimmung» des Kindes, wie der der Bundesgerichtshof bereits 2005 entschied, und vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen.

Das neue Gesetz setzt eine Stufe niedriger an. Wann immer Väter, aber auch Mütter oder Kinder, eine Klärung wünschen, ist dies nach dem neuen Gesetz möglich. Wird die Einwilligung zum Gentest beispielsweise von der Mutter verweigert, kann sie vom Familiengericht ersetzt werden. Das Gesetz bezieht sich aber nur auf den Test und zieht keine juristischen Konsequenzen nach sich. Es baut auf der Beobachtung, dass sich der Vater in vielen Fällen ohnehin dazu entscheidet, bei Kind und Familie zu bleiben, obwohl keine biologische Vaterschaft besteht.

Ausnahmen nur bei «schweren» Belastungen der Kinder
Untersuchungen bei so genannten heimlichen Gentests haben nach Angaben des Bundesjustizministeriums ergeben, dass Kuckuckseier selten sind und in vier von fünf Fällen die tatsächliche Vaterschaft ohnehin gegeben war.

Das Kindeswohl steht bei dem neuen Gesetz jedoch an erster Stelle: Das Verfahren kann deshalb in außergewöhnlichen Fällen ausgesetzt werden, beispielsweise bei schweren psychischen und physischen Belastungen der Kinder, etwa Magersucht oder Suizidgefahr. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31. März 2008 ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen. Nicht betroffen von dem geplanten Gesetz sind Strafen für «heimliche Gentests», die das Recht der informellen Selbstbestimmung verletzen. Schaar bezeichnete das Gesetz als vernünftigen «Interessenausgleich zwischen den betroffenen Kindern, Müttern und Vätern». (AP/dpa)