Beschluss des Bundestags:
Väter können Vaterschaftstests einklagen
21.02.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Eine heimliche Untersuchung von Haaren oder Speichel des Kindes bleibt aber auch in Zukunft verboten. Mit dem neuen Gesetz könne jeder sein Recht auf Kenntnis der Abstammung durchsetzen, ohne mit einem heimlichen Vaterschaftstest einen Rechtsverstoß zu begehen, sagte Zypries.
Die FDP-Abgeordnete Sibylle Laurischk wies darauf hin, dass es sich um ein schwieriges Feld handele, in dem die Rechte von Vätern, Kindern und Müttern gleichermaßen Berücksichtigung finden müssten. Mit dem neuen Gesetz werde man dem gerecht. Der Abgeordnete Jörn Wunderlich von der Linksfraktion kritisierte, es handele sich «um eine verbilligte Eintrittskarte in das Anfechtungsverfahren», die den Schutz des Kindes verschlechtere. Aufgrund weiterer Fehler im Gesetz könne seine Fraktion nicht zustimmen. Für die Grünen bekundete die Abgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk die grundsätzliche Zustimmung. Es gebe aber «eine Schieflage zu Lasten der Kinder», weshalb sich die Grünen der Stimme enthalten würden.
Das neue Gesetz setzt eine Stufe niedriger an. Wann immer Väter, aber auch Mütter oder Kinder, eine Klärung wünschen, ist dies nach dem neuen Gesetz möglich. Wird die Einwilligung zum Gentest beispielsweise von der Mutter verweigert, kann sie vom Familiengericht ersetzt werden. Das Gesetz bezieht sich aber nur auf den Test und zieht keine juristischen Konsequenzen nach sich. Es baut auf der Beobachtung, dass sich der Vater in vielen Fällen ohnehin dazu entscheidet, bei Kind und Familie zu bleiben, obwohl keine biologische Vaterschaft besteht.
Das Kindeswohl steht bei dem neuen Gesetz jedoch an erster Stelle: Das Verfahren kann deshalb in außergewöhnlichen Fällen ausgesetzt werden, beispielsweise bei schweren psychischen und physischen Belastungen der Kinder, etwa Magersucht oder Suizidgefahr. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31. März 2008 ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen. Nicht betroffen von dem geplanten Gesetz sind Strafen für «heimliche Gentests», die das Recht der informellen Selbstbestimmung verletzen. Schaar bezeichnete das Gesetz als vernünftigen «Interessenausgleich zwischen den betroffenen Kindern, Müttern und Vätern». (AP/dpa)

