15.02.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Steinbrück sieht die Reform der Erbschaftsteuer unproblematisch
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«Oma ihr klein Häuschen bleibt steuerfrei», hat Finanzminister Steinbrück versichert. Währenddessen verlangen Union und Bundesrat Änderungen an der umstrittenen Reform.
Finanzminister Peer Steinbrück hat die geplante Erbschaftsteuerreform gegen Kritik der Länder und aus der Union verteidigt. Sein Gesetzentwurf werde die hiesigen Firmen nicht übermäßig belasten, versicherte der SPD-Politiker am Freitag im Bundestag. Betriebsvermögen bis zum Wert von einer Million Euro bleibe ganz steuerfrei. «Drei von vier Unternehmen werden künftig mit der Erbschaftsteuer nichts mehr zu tun haben», versprach er.
Die Länder und auch die Union im Bundestag verlangten indes Nachbesserungen. Der Bundesrat verabschiedete ebenfalls am Freitag einen umfassenden Forderungskatalog. So sollen die sogenannten Behaltensfristen von 15 auf 10 Jahre verkürzt, Maßnahmen gegen den «Fallbeileffekt» ergriffen werden. Der aktuelle Entwurf Steinbrücks sieht vor, dass nach zehn Jahren ein Großteil der Erbschaftsteuer entfällt, wenn die Firma in ihrem Kern fortgeführt wird. Steuerfrei gestellt werden aber pauschal nur 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens. Das heißt, 15 Prozent müssen in jedem Fall versteuert werden.
Vererben unter GeschwisternDie schrittweise Stundung über zehn Jahre gilt zudem nur, wenn die Lohnsumme in der Firma während dieser Zeit bei mindestens 70 Prozent des Ursprungswerts bleibt. Zudem darf das Betriebsvermögen 15 Jahre lang nicht verringert werden, sonst wird nachträglich doch noch die volle Steuersumme fällig. Der Bundesrat erklärte dazu, in einem schnelllebigen Wirtschaftssystem seien schon zehn Jahre eine lange Zeit und daher die äußerste Grenze.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Michael Meister, verlangte, das Vererben unter Geschwistern dürfe nicht so stark besteuert werden wie bislang von Steinbrück vorgesehen. Auch nannte er eine einheitliche Haltefrist von zehn Jahren ausreichend. Die Erbschaftsteuer steht komplett den Ländern zu. Laut dem Entwurf soll das Aufkommen weiterhin gut vier Milliarden Euro betragen.
Die Abgeordnete der Linksfraktion, Barbara Höll, übte grundsätzliche Kritik an der Reform. Es sei zu wenig, wenn der Staat von dem gigantischen Vermögen in Deutschland, das sehr ungerecht verteilt sei, nur zwei Prozent über die Erbschaftsteuer abgreife. Der Fiskus habe die Pflicht, hier stärker zuzugreifen, um die Bildungsausgaben zu erhöhen und armen Kindern bessere Chancen zu eröffnen.
«Zusammenhalt in der Gesellschaft gefährdet» Die Grünen-Politikerin Christine Scheel kritisierte Forderungen aus der Union und der FDP, die Erbschaftsteuer ganz abzuschaffen. Dies würde dem Gerechtigkeitsgefühl der Bürger massiv zuwider laufen und überdies den Zusammenhalt in der Gesellschaft gefährden, warnte die Abgeordnete. Steinbrück sagte, wegen der neuen Vorgaben des Verfassungsgerichts müssten bei Immobilien im Erbfall künftig höhere Werte angesetzt werden als bisher. Gerade darauf habe die Regierung aber mit deutlich höheren persönlichen Freibeträgen reagiert.
Im Ergebnis würden nicht mehr Steuerpflichtige als bisher von der Erbschaftsteuer belastet, versprach er. «Oder anders ausgedrückt: Oma ihr klein Häuschen bleibt steuerfrei, auch wenn es frisch renoviert ist. Oma ihre Villa mit Park und Seezugang dagegen muss einen Beitrag leisten. Und das ist Vorsatz.» Nach der Reform können Ehepartner, Kinder und Enkel mit deutlich höheren Freibeträgen rechnen. Zugleich kommen aber auf Geschwister, Neffen, Nichten oder Freunde höhere Belastungen zu. Zum Beispiel gibt es bei Vererbung zwischen Geschwistern nur noch einen Freibetrag von 20.000 Euro. (AP)