netzeitung.deScientology scheitert im Berufungsverfahren

 Herausgeber: netzeitung.de

Berliner Niederlassung von Scientology (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Berliner Niederlassung von Scientology
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Der Verfassungsschutz darf die umstrittene Organisation weiterhin überwachen. Ein Gericht bestätigte in zweiter Instanz die Entscheidung der Kölner Verwaltungsrichter aus dem Jahr 2004.

Der Verfassungsschutz darf Scientology weiter überwachen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen am Dienstag in Münster entschieden. Damit unterlag die Organisation auch in zweiter Instanz beim Versuch, die bereits seit 1997 andauernde nachrichtendienstliche Beobachtung gerichtlich verbieten zu lassen. Die umstrittene Organisation, die sich selbst als Kirche versteht, wird in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. Sekten-Experten werfen Scientology vor, ihre Anhänger psychisch und finanziell abhängig zu machen.

Laut Gericht gibt es zahlreiche Hinweise, dass Scientology eine Grundordnung anstrebe, in der zentrale Verfassungswerte wie Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollten. Insbesondere bestehe der Verdacht, dass in einer scientologischen Gesellschaft nur Scientologen die staatsbürgerlichen Rechte zustehen sollten.

Dem Urteil war eine mehrstündige mündliche Verhandlung vorausgegangen. Darin hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz als Vertreter der beklagten Bundesrepublik Deutschland die Überwachung verteidigt. Es gebe bei Scientology weiterhin verfassungsfeindliche Bestrebungen sowie Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. (dpa)