Scientology scheitert im Berufungsverfahren
12.02.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Laut Gericht gibt es zahlreiche Hinweise, dass Scientology eine Grundordnung anstrebe, in der zentrale Verfassungswerte wie Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollten. Insbesondere bestehe der Verdacht, dass in einer scientologischen Gesellschaft nur Scientologen die staatsbürgerlichen Rechte zustehen sollten.
Dem Urteil war eine mehrstündige mündliche Verhandlung vorausgegangen. Darin hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz als Vertreter der beklagten Bundesrepublik Deutschland die Überwachung verteidigt. Es gebe bei Scientology weiterhin verfassungsfeindliche Bestrebungen sowie Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. (dpa)

