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Hintergrund: Die Aufgaben der Bischofskonferenz

08. Feb 2008 10:53
Der Zusammenschluss der Bischöfe aller deutschen Diözesen hat verschiedene Organe – ihre Aufgaben im Überblick.

Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der Bischöfe aller 27 Diözesen in Deutschland. Neben den Diözesanbischöfen gehören ihr die Koadjutoren an, ebenso die Diözesanadministratoren, die Weihbischöfe und die anderen Titularbischöfe, die ein besonderes, vom Vatikan oder von der Deutschen Bischofskonferenz übertragenes Amt im Konferenzgebiet bekleiden. Derzeit hat die Deutsche Bischofskonferenz 70 Mitglieder.

Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz sind, Studium und Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, gegenseitige Beratung, notwendige Koordinierung der kirchlichen Arbeit, der gemeinsame Erlass von Entscheidungen und die Pflege der Verbindung zu anderen Bischofskonferenzen. Die Deutsche Bischofskonferenz besitzt vier Organe: Die VOLLVERSAMMLUNG trifft sich zwei Mal jährlich für jeweils vier Tage, wobei die Frühjahrs-Vollversammlung an wechselnden Orten und die Herbst-Vollversammlung immer in Fulda stattfindet. Der STÄNDIGE RAT (1974 gegründet zur Entlastung der Vollversammlung von laufenden Aufgaben) trifft sich fünf bis sechs Mal für jeweils einen Tag; jede Diözese ist dort durch den Bischof vertreten.

Die 14 BISCHÖFLICHEN KOMMISSIONEN bearbeiten bestimmte Sachbereiche wie Glauben, Ökumene, Jugend oder Ehe und Familie. Der VORSITZENDE wird in geheimer Wahl auf sechs Jahre gewählt, leitet die Vollversammlung und den Ständigen Rat und vertritt die Bischofskonferenz nach außen. Die Deutsche Bischofskonferenz ging 1965 aus der Fuldaer Bischofskonferenz hervor. Seit 1965 gab es drei Vorsitzende: Kardinal Karl Lehmann, Bischof von Mainz (1987- 18. Februar 2008), Kardinal Joseph Höffner, Erzbischof von Köln (1976-1987) und Kardinal Julius Döpfner, Erzbischof von München-Freising (1965-1976). (AP)

 
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