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Von der Leyen will Kinderzuschlag gegen Armut

06. Feb 2008 15:00
Mit höchstens 140 Euro monatlich gegen Kinderarmut
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Zusätzlich zum Kindergeld will Familienministerin von der Leyen einen Zuschuss für Familien mit geringem Einkommen gewähren. Damit sollen auch mehr als doppelt so viele Kinder wie bisher erreicht werden.

Zur Bekämpfung der Kinderarmut sollen 150.000 Sprösslinge von Familien mit geringem Einkommen künftig zusätzlich mit dem staatlichen Kinderzuschuss erreicht werden. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte am Mittwoch im Vorgriff auf die Neuregelung des Niedriglohnsektors die Ausweitung des staatlichen Kinderzuschlags an. Der Gesetzentwurf dazu soll kurzfristig in die Ressortabstimmung und anschließend ins Kabinett kommen.

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Von der Leyen sagte: «Der verbesserte Kinderzuschlag holt mehr als doppelt so viele Kinder gezielt aus der Armut und unterstützt ihre Eltern in Erwerbstätigkeit.» Mit der Neuregelung sollen insgesamt 250.000 Kinder erreicht werden. 2007 waren es etwa 100.000. Der Zuschlag von höchstens 140 Euro monatlich pro Kind zusätzlich zum Kindergeld soll verhindern, dass Familien nur wegen der Ausgaben für ihre Kinder unter die Hartz-IV-Grenze fallen.

«Ich habe jetzt anderthalb Jahre dafür gekämpft, den Kinderzuschlag weiterzuentwickeln», sagte von der Leyen. «Nach der Einführung des Elterngeldes und dem Ausbau der Kinderbetreuung sind wir uns als Familienpolitiker der Regierungsfraktionen darüber einig, dass jetzt auch die Reform des Kinderzuschlags ausgereift ist», betonte sie.

Ziel: Eltern können beide arbeiten

Die Kosten für die Ausweitung des Kinderzuschlags von rund 200 Millionen Mark sind bereits eingeplant. Der Zuschuss bleibt nach von der Leyens Ansicht damit als eigenständige Familienleistung erhalten und wird nicht Teil der Neuregelung des Niedriglohnsektors, die das Arbeitsministerium plant. Die SPD hat bislang eine andere Linie vertreten. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sprach sich erst jüngst wieder für eine Paketlösung zur Bekämpfung der Kinderarmut mit Kindergeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld II aus. «Ich halte nichts davon, nur an einzelne Komponenten zu gehen», sagte er der «Passauer Neuen Presse».

Die deutliche Ausweitung der Zahl der Berechtigten wird dadurch erreicht, dass die Mindesteinkommensgrenze auf 800 Euro netto für Paare festgelegt wird, geht aus dem Entwurf hervor. Auch die Anrechnung höherer Einkommen auf den Zuschuss wird verringert. Daneben wird das Anerkennungsverfahren erleichtert.

Ziel der Initiative ist es, dass mehr Mütter und Väter, die arbeiten wollen, dies auch tun können. Befragungen belegen zudem, dass Paare mit Kindern und Alleinerziehende in Hartz IV eine hohe Bereitschaft haben, in einem Beruf Geld hinzuzuverdienen. Insbesondere wird dabei auch an die eine Million Kinder von Alleinerziehenden gedacht, die von Sozialhilfe leben. (dpa)

 
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