25. Jan 2008 17:58
Heftige Kritik hat die Opposition am neuen Gentechnikgesetz geübt, das vom Bundestag beschlossen wurde. Der Landwirtschaftsminister dagegen sieht den Schutz der Bürger gewahrt.
Agrarminister Horst Seehofer (CSU) verteidigte die Regeln gegen Kritik von Opposition, Umwelt- und Verbraucherverbänden. Die Verbände begrüßten dagegen die neue Kennzeichnung. Der CSU-Abgeordnete Josef Göppel stimmte als einziger der Koalition wie die Opposition gegen das Paket. Der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte Februar entscheiden. Das oberste und wichtigste Prinzip bei der Nutzung der grünen Gentechnik werde der Schutz von Mensch und Umwelt bleiben, sagte Seehofer im Parlament. «Niemand sollte sich einbilden, dass wir dieses Thema der Bevölkerung einfach überstülpen können.» Angesichts der Bedenken in der Bevölkerung wolle er einen Dialog beginnen und sehe das neue Gentechnikrecht nur als Zwischenschritt. Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) sprach von einer «Stärkung der Forschung in Deutschland», weil die Zulassungsverfahren für Gentechnik mit dem neuen Recht vereinfacht würden.
SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber forderte Seehofer dazu auf, den Anbau von Genmais MON810 zu stoppen, bis unklare Fragen beantwortet seien. Die Grünen-Politikerin Ulrike Höfken warnte vor einem «Freibrief für Verunreinigung». Sie sagte: «99 Prozent dieses Gesetzes sind miserabel.» Die Grünen stimmten mit der Koalition zwar für die Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel, lehnten das Gesamtpaket aber ab. Die Abgeordnete der Linken Kirsten Tackmann sagte: «Ein bisschen Agro-Gentechnik geht auf Dauer genauso wenig wie ein bisschen schwanger.» Die FDP-Politikerin Christel Happach-Kasan kritisierte dagegen, das Gesetz sei innovationsfeindlich.
Milch, Fleisch und Eier sollen mit der Aufschrift «ohne Gentechnik» gekennzeichnet werden - auch bei Futtermitteln mit Zusätzen, die durch gentechnische Verfahren hergestellt wurden. Bisher war die Regelung so streng, dass kaum ein Lebensmittel diese Kennzeichnung trug. Außerdem soll der Abstand von Genmais zu konventionellem Mais künftig 150 Meter betragen, zu Ökomais 300 Meter. Benachbarte Bauern können dies durch Absprachen unterschreiten. Ein Gen-Anbauer muss seinen Nachbarn aber über Rechtsfolgen aufklären und die Vereinbarung öffentlich anzeigen.