Gesetzentwurf soll Zellforschung erleichtern
24. Jan 2008 16:14, ergänzt 17:26
 |  Humane embryonale Stammzellen sind bei Forschern sehr begehrt | Foto: Harvard University |
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Ohne Fraktionszwang wird der Bundestag im Februar über eine Änderung des umstrittenen Gesetzes zu embryonalen Stammzellen entscheiden. Eine parteienübergreifende Initiative legte nun einen Kompromiss-Vorschlag vor.
Im Streit über das Stammzellgesetz haben rund 170 Bundestagsabgeordnete aller Parteien einen Kompromiss vorgeschlagen: Sie plädieren in einem am Donnerstag veröffentlichten Gesetzentwurf für eine behutsame Lockerung der Vorschriften, um deutschen Forschern mehr Zelllinien zugänglich zu machen. Damit hat das Papier im Vergleich mit drei weiteren Initiativen (s. Kasten) die meiste Unterstützung.
Das Parlament soll sich am 14. Februar mit der Frage befassen. Bei Debatte und Entscheidung soll kein Fraktionszwang herrschen - die Abgeordneten einer Partei müssen also nicht, wie sonst üblich, eine geschlossene Haltung einnehmen.
Wie in Grundzügen bereits bekannt wurde, schlagen die Abgeordneten um die Initiatoren René Röspel (SPD), Ilse Aigner (CSU), Jörg Tauss (SPD) und Thomas Rachel (CDU) eine «einmalige» Verschiebung des Stichtags im Gesetz vor: Bisher dürfen nur ausländische Stammzelllinien zur Forschung nach Deutschland importiert werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Künftig soll die Frist bis 1. Mai 2007 ausgedehnt werden. Grund ist die Beschwerde von Wissenschaftlern, dass kaum noch brauchbare Stammzelllinien aus der Zeit vor 2002 zur Verfügung stehen.
Hintergrund: Die InitiativenInsgesamt gibt es derzeit vier Initiativen zur Änderung des Stammzellgesetzes: Die Bundestagsabgeordneten Priska Hinz (Bündnis90/Die Grünen), Julia Klöckner (Union), Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Michael Goldmann (FDP) legten einen Gruppenantrag vor, demnach der Stichtag beibehalten werden soll. Die Gruppe um den Sozialdemokraten Röspel (siehe nebenstehenden Bericht) ließen ein Gesetz entwerfen, in dem der Stichtag verschoben und die Frage der Strafbarkeit für deutsche Forscher klargestellt werden soll. Am liberalsten ist ein Gesetzentwurf, den die FDP-Forschungspolitikerin Ulrike Flach gemeinsam mit dem SPD-Abgeordneten Ralf Stöckel vorlegte, der den Stichtag abschafft und die Strafbarkeit streicht. Die Stammzellforschung konsequent verbieten wollen die Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) und sein Parteikollege Philipp Mißfelder, die für einen entsprechende Gesetzentwurf Unterschriften sammeln. |
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500 neue Zelllinien
Röspel erläuterte, von ursprünglich einmal 60 Zelllinien seien nur noch 21 übrig, und diese entsprächen nicht den neuen internationalen Standards. Würde der Stichtag verschoben, kämen 500 Stammzelllinien aus dem Ausland für deutsche Wissenschaftler in Betracht. Dies wäre «für viele Jahre» genug, sagte Röspel. Mit dem Vorschlag kontern die Abgeordneten Vorstöße aus anderen Parlamentariergruppen, die Stichtagsregelung ganz aufzuheben beziehungsweise das Gesetz so zu erhalten wie es ist. Nach geltendem Recht machen sich deutsche Wissenschaftler sogar strafbar, wenn sie im Ausland an Zellen forschen, die nach 2002 entstanden.Vor wenigen Wochen war bekannt geworden, dass Forschern die Herstellung von Stammzellen auch aus Hautzellen gelungen war, ein Erfolg, der in Zukunft die Tötung von Embryonen zur Zellgewinnung verzichtbar machen könnte. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann machte daraufhin deutlich, dass dieser Forschungserfolg nicht ohne die bisherige Stammzellenforschung möglich gewesen sei - ein Plädoyer pro Stammzellenforschung.
Röspel sagte, ohne Gesetzesänderung wäre die Grundlagenforschung in Deutschland mangels geeigneten Materials bald nicht mehr möglich. Andererseits würde eine umfassende Änderung den Kompromiss von 2002 in Frage stellen. Der jetzt vorgelegte Entwurf wäre hingegen nur eine «Fortschreibung des Kompromisses», meinte auch CSU-Politikerin Aigner.
Angeblich kein Anreiz zur Produktion neuer Stammzellen
Der Bundestag hatte sich 2002 erst nach langer, kontroverser Debatte und ebenfalls ohne Fraktionszwang auf den Kompromiss geeinigt. Demnach ist die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen in Deutschland verboten, und es soll von der deutschen Wissenschaft auch kein «Anreiz» zur Produktion solcher Zelllinien im Ausland ausgehen. Die Linien, die aber dort ohnehin vorhanden sind, dürfen mit Genehmigung importiert werden.CDU-Abgeordneter Rachel betonte, an diesem Kompromiss ändere sich durch die Verschiebung des Stichtags nichts. «Durch den neuen Stichtag wird kein einziger Embryo berührt», sagte er. Die Linien, um die es gehe, seien bereits vorhanden. Die Frage hatte auf dem jüngsten CDU-Parteitag heftige Debatten ausgelöst. Die Delegierten dort sprachen sich schließlich auch auf Drängen von Kanzlerin Angela Merkel und Forschungsministerin Annette Schavan für die Möglichkeit einer Lockerung aus. Dafür ernteten sie heftige Kritik der katholischen Kirche. Die Evangelische Kirche zeigt sich hingegen offen für eine Verschiebung des Stichtags. Auch die SPD-Spitze ist für die Verschiebung des Stichtages. (nz/AP/dpa)