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Regierung unter Druck nach Pendler-Urteil

23. Jan 2008 17:02
Auch kürzere Fahrten zur Arbeit sollen nach Ansicht der Opposition abgesetzt werden können
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Während die Opposition fordert, dass die Kürzung der Pendlerpauschale zurückgenommen wird, stellt das Finanzministerium auf stur. Das Urteil des Bundesfinanzhofes sei «nicht überzeugend».

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gegen die Neuregelung der Pendlerpauschale haben Oppositionsparteien, Verbände sowie Politiker auch aus den Koalitionsreihen die Rücknahme der umstrittenen Kürzung gefordert. Die Koalition müsse noch vor der erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts handeln und zur vollen Pendlerpauschale zurückkehren, forderten am Mittwoch FDP, Linke und Verbände sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Ähnlich äußerte sich auch der Landeschef der Saar-SPD, Heiko Maas.

Mehr in der Netzeitung:
  • Bundesfinanzhof hat ein Herz für Pendler 23. Jan 2008 11:39, ergänzt 12:14
  • Das Bundesfinanzministerium bleibt dagegen bei seiner Auffassung und hält die Neuregelung weiter für verfassungsgemäß. Die vom Bundesfinanzhof vorgetragenen Gründe seien «nicht überzeugend», hieß es in einer Mitteilung. Entscheiden werde letztlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ein Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet. Bis dahin ändert sich für die Millionen Berufspendler zunächst nichts.

    Die Pendlerpauschale war Anfang 2007 abgeschafft und stattdessen eine Härtefallregel für Fernpendler eingeführt worden. Danach können die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erst vom 21. Kilometer an steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält diese Neuregelung für verfassungswidrig.

    Warten auf das Karlsruher Urteil

    Berufspendler können nach Darstellung des Finanzministeriums aber bis zu dem Karlsruher Urteil weiterhin auf Antrag die Fahrtkosten zur Arbeit vom ersten Kilometer an auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Steuerbescheide bleiben bis zur Entscheidung der Verfassungsrichter offen. Den Steuerzahlern sollen so langwierige Rechtsstreitigkeiten mit den Finanzämtern erspart bleiben. Damit soll sichergestellt werden, dass eventuell zu viel gezahlte Steuern erstattet werden, wenn die Verfassungsrichter die jetzige Regelung kippen sollten, ohne dass dazu vorher Einspruch eingelegt werden muss. Dann tragen Pendler aber auch das Risiko einer Steuernachzahlung für den Fall, dass Karlsruhe die geltende Regelung doch für verfassungskonform hält.

    Christian Munzel vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland empfahl, dass Arbeitnehmer sich den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen sollten. Das Risiko, dass die derzeitige Regelung bestehen bleibt und die Steuerzahler dann Geld an den Fiskus zurückzahlen müssten, hält Munzel für gering.

    Aus Sicht des finanzpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion, Hermann Otto Solms, muss die Koalition sofort die Kürzung zurücknehmen, ehe das Bundesverfassungsgericht sie dazu zwinge. Weitere Rechtsunsicherheit sei den Pendlern nicht zuzumuten. Der Fraktionschef der Linken, Oskar Lafontaine, forderte, «den Arbeitnehmern wieder die volle Pendlerpauschale zu gewähren».

    «Den Arbeitnehmern schon jetzt entgegenkommen»

    Saarlands SPD-Chef Maas sagte, der Staat solle nicht warten, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig Fakten geschaffen habe, sondern «den Arbeitnehmern schon jetzt entgegenkommen». DGB-Vorstand Claus Matecki nannte das BFH-Urteil «hocherfreulich». Er forderte, umgehend die Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer zurückzunehmen.wie. Ähnlich äußerten sich der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie und des Bundes der Steuerzahler, Matthias Wissmann sowie Karl Heinz Däke. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine sieht die «Pendler auf der Zielgeraden». Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine hält die BFH-Beschlüsse für richtungweisend.

    Einer der Kläger äußerte sich erfreut über das Urteil. Der Bäckermeister wohnt rund 70 Kilometer von seiner Arbeitsstelle entfernt. Seine Ehefrau ist zwar derzeit in Elternzeit, wolle aber ab Mai wieder arbeiten gehen und habe eine Wegstrecke von 37 Kilometern in die entgegengesetzte Richtung zu ihrem Arbeitsplatz zurückzulegen, sagte er. Daher komme ein Umzug für sie beide nicht in Frage. Aufs Jahr gesehen gehen den Eheleuten wegen der Kürzung der Entfernungspauschale zusammen 900 Euro verloren. (dpa)

     
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