Bayern drängt auf Online-Durchsuchungen
19.01.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Obwohl das Bundesverfassungsgericht erst im Frühjahr ein Grundsatzurteil zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen sprechen will, drängt Herrmann zur Eile. Er sei der Auffassung, «dass wir mit Online-Durchsuchungen nicht länger warten dürfen, weil die Gefahr terroristischer Anschlagsplanungen im Internet leider nicht virtuell, sondern sehr real ist». Etwaige Vorgaben aus Karlsruhe könne man während der parlamentarischen Beratungen im Landtag ohne Probleme in die Gesetzgebung einfließen lassen. Die SPD hingegen zaudere - und werde «so zum Sicherheitsrisiko für unser Land».
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Petra Pau, erklärte in Berlin: «Auch der Freistaat Bayern ist nicht frei von den Geboten des Grundgesetzes.»
Weiter heißt es den Angaben zufolge in dem Papier: «Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das verdeckte Betreten von privaten Räumlichkeiten/Wohnungen» sei für die «Gewinnung nachrichtendienstlicher relevanter Erkenntnisse wünschenswert». Bislang ist den Nachrichtendiensten das Betreten von Wohnungen untersagt. Zudem sollen die relativ hohen Hürden für Verfassungsschützer für den großen Lausch- und Spähangriff gesenkt werden. Wanzen und Kameras dürfen derzeit nur dann bei Terrorverdächtigen installiert werden, wenn akute Gefahr droht und die Polizei nicht rechtzeitig helfen kann. (dpa)

