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Bayern drängt auf Online-Durchsuchungen

19. Jan 2008 15:34
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU)
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Der bayerische Innenminister hat es eilig: Ohne auf Entscheidungen aus Berlin zu warten, will er Online-Durchsuchungen in Bayern ermöglichen. Die SPD bezeichnet er als «Sicherheitsrisiko».

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will im Februar einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, um seinen Verfassungsschützern Online-Durchsuchungen gegen Terrorverdächtige zu ermöglichen. «Wir warten nicht mehr», sagte Herrmann laut «Focus»-Bericht vom Samstag.

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«Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin» werde er die bayerischen Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, einen genauen Blick auf gefährliche Festplatten zu werfen.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht erst im Frühjahr ein Grundsatzurteil zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen sprechen will, drängt Herrmann zur Eile. Er sei der Auffassung, «dass wir mit Online-Durchsuchungen nicht länger warten dürfen, weil die Gefahr terroristischer Anschlagsplanungen im Internet leider nicht virtuell, sondern sehr real ist». Etwaige Vorgaben aus Karlsruhe könne man während der parlamentarischen Beratungen im Landtag ohne Probleme in die Gesetzgebung einfließen lassen. Die SPD hingegen zaudere - und werde «so zum Sicherheitsrisiko für unser Land».

Kritik aus FDP und der Linken

Der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, kritisierte dies als «grobe Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht». Die Online-Durchsuchung sei ein so massiver Eingriff in die Grundrechte, «dass Hau-Ruck-Aktionen und übertriebener Ehrgeiz hier völlig fehl am Platz sind», kritisierte er am Samstag in Berlin in einer Mitteilung.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Petra Pau, erklärte in Berlin: «Auch der Freistaat Bayern ist nicht frei von den Geboten des Grundgesetzes.»

Verfassungsschutz fordert mehr Befugnisse

Unterdessen fordern Verfassungsschützer von Bund und Ländern laut «Focus» in einem Bericht zur Optimierung ihrer Arbeit weitreichende Befugnisse bei der Terrorabwehr. Darunter sind Online-Durchsuchungen und Möglichkeiten zur Überwachung großer Internet-Server.

Weiter heißt es den Angaben zufolge in dem Papier: «Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das verdeckte Betreten von privaten Räumlichkeiten/Wohnungen» sei für die «Gewinnung nachrichtendienstlicher relevanter Erkenntnisse wünschenswert». Bislang ist den Nachrichtendiensten das Betreten von Wohnungen untersagt. Zudem sollen die relativ hohen Hürden für Verfassungsschützer für den großen Lausch- und Spähangriff gesenkt werden. Wanzen und Kameras dürfen derzeit nur dann bei Terrorverdächtigen installiert werden, wenn akute Gefahr droht und die Polizei nicht rechtzeitig helfen kann. (dpa)

 
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