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Innenministerium sperrt Einsicht in Buback-Akten

18. Jan 2008 15:09
Der Tatort des Bubackattentats
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Der Grund hört sich verschwörerisch an: Der Inhalt würde «dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten» - die Buback-Akten bleiben also unter Verschluss.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die RAF-Akte zum Mordfall Buback nach einer Weisung des Bundesinnenministeriums nicht herausgeben. «Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller Interessen hat sich das Bundesministerium des Innern entschieden, eine Sperrerklärung gemäß Paragraf 96 StPO abzugeben», teilte das Innenministerium am Freitag in Berlin mit. Damit wolle man der Forderung der Bundesanwaltschaft auf Herausgabe aller beim Bundesverfassungsschutz vorhandenen Quelleninformationen und Auswertungsvermerke «in gerichtsverwertbarer Form» begegnen.

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Nach Paragraf 96 der Strafprozessordnung darf die Herausgabe von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte nicht gefordert werden, «wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, dass das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde».

Der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback war im April 1977 von Terroristen der Rote Armee Fraktion (RAF) erschossen worden. Die Bundesanwaltschaft wollte einen Auswertebericht und eine Fallakte vom Anfang der 80er Jahre haben, in dem der Ex-RAF-Terrorist Stefan Wisniewski als Todesschütze beim Mord genannt wird. (dpa)

 
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