netzeitung.deGroßeltern dürfen bald Elternzeit nehmen

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Großeltern könnten für ihre Enkel bald Elternzeit bekommen (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Großeltern könnten für ihre Enkel bald Elternzeit bekommen
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Geht es nach einem Plan des Familienministeriums, könnten Oma und Opa bald Elternzeit bekommen. Zwar nicht für ihre eigenen Kinder, aber für die Enkel - gesetzt den Fall, bestimmte Voraussetzungen werden erfüllt.

Das Bundesfamilienministerium will auch für Großeltern einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit schaffen. Für die Betreuung ihrer Enkel sollen Großeltern bis zu drei Jahre von ihrem Job freigestellt werden können, sagte Ministeriumssprecher Hanno Schäfer dem epd. Es gehe es in der Regel um Kinder, deren Mütter oder Väter noch minderjährig sind. Union und SPD seien sich bereits einig, sagte Schäfer. Die notwendigen Gesetzesänderungen gingen nun in die Ressortabstimmung.

Einen Anspruch auf staatliche Leistungen, also etwa das Elterngeld, sollen die Großeltern jedoch nicht bekommen. Bedingung für die Großeltern-Auszeit sei, dass sie mit ihrem Enkelkind in einem Haushalt leben und es selbst erziehen. Außerdem müsse entweder die Mutter oder der Vater des Kindes jünger als 18 Jahre sein oder noch zur Schule gehen.

Minderjährige Eltern werden entlastet
Die Einbeziehung junger Mütter und Väter, die schon über 18 Jahre alt seien, aber noch keinen Schulabschluss haben, helfe langfristig, gegen Armut vorzubeugen. Ein Schulabschluss sei «essenziell für den weiteren Lebensweg» der jungen Eltern, so der Sprecher. Heute verlören minderjährige Mütter oder Väter oft ein Jahr, wenn sie wegen der Kinderbetreuung nicht zur Schule gehen könnten. 2006 seien rund 6.200 Mütter von Neugeborenen minderjährig gewesen, das entspreche einem Anteil von 0,9 Prozent der Neugeborenen.

Geplant ist laut Ministeriumssprecher außerdem eine Änderung beim Elterngeld. Künftig soll die im Voraus festzulegende Bezugsdauer des Elterngeldes weniger starr gehandhabt werden. Bislang können Väter und Mütter die Aufteilung untereinander nur ändern, wenn sie «schwerwiegende Gründe» wie Erkrankungen geltend machen.

Seit Jahresbeginn bekommt ein Elternteil, der nach der Geburt beruflich aussetzt, zwölf Monate lang 67 Prozent seines letzten Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro. Erwerbslose, Hausfrauen oder Geringverdiener erhalten als Mindestsatz 300 Euro monatlich. Das Elterngeld wird auf 14 Monate ausgedehnt, wenn auch der Partner mindestens zwei Monate der Kinderbetreuung übernimmt. (epd)