Die Einbeziehung junger Mütter und Väter, die schon über 18 Jahre alt seien, aber noch keinen Schulabschluss haben, helfe langfristig, gegen Armut vorzubeugen. Ein Schulabschluss sei «essenziell für den weiteren Lebensweg» der jungen Eltern, so der Sprecher. Heute verlören minderjährige Mütter oder Väter oft ein Jahr, wenn sie wegen der Kinderbetreuung nicht zur Schule gehen könnten. 2006 seien rund 6.200 Mütter von Neugeborenen minderjährig gewesen, das entspreche einem Anteil von 0,9 Prozent der Neugeborenen. Geplant ist laut Ministeriumssprecher außerdem eine Änderung beim Elterngeld. Künftig soll die im Voraus festzulegende Bezugsdauer des Elterngeldes weniger starr gehandhabt werden. Bislang können Väter und Mütter die Aufteilung untereinander nur ändern, wenn sie «schwerwiegende Gründe» wie Erkrankungen geltend machen.
Seit Jahresbeginn bekommt ein Elternteil, der nach der Geburt beruflich aussetzt, zwölf Monate lang 67 Prozent seines letzten Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro. Erwerbslose, Hausfrauen oder Geringverdiener erhalten als Mindestsatz 300 Euro monatlich. Das Elterngeld wird auf 14 Monate ausgedehnt, wenn auch der Partner mindestens zwei Monate der Kinderbetreuung übernimmt. (epd)