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«Rauchershirt» für Staatsanwalt kein Problem

14. Jan 2008 17:09
Eine der umstrittenen Angebote
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Mit einem Judenstern gegen den Nichtraucherschutz zu protestieren, ist aus Sicht der Itzehoher Justiz keine Volksverhetzung. Der verdächtigte Anbieter war nicht der einzige, der das belastete Symbol nutzte.

Am Montag telefonisch einen Künstler bei der Veranstaltungsagentur Dröhnkopp zu buchen, war nahezu unmöglich. Der Inhaber des in Neuenbrook nahe Itzehohe gelegenen Unternehmens hielt sich von Hörer und Handy fern. Grund dafür könnte die Aktion «Rauchershirt» gewesen sein (Netzeitung berichtete), denn Inhaber Dennis K. wäre in einer peinlichen Angelegenheit mit Fragen konfrontiert gewesen: Der Inhaber der Künstler- und Veranstaltungsagentur hatte auf einer Internetseite T-Shirts angeboten, bedruckt mit einem sechszackigen gelben Stern. «Raucher» war an der Stelle zu lesen, wo zur NS-Zeit «Jude» gestanden hätte. Das Ziel der Aktion: Raucher sollten mit dem problematischen Signet dagegen protestieren können, dass sie seit Jahresbeginn etwa aus Kneipen und Gaststätten verbannt sind.

Mehr in der Netzeitung:
Der Zentralrat der Juden reagierte vergangene Woche empört, als das Angebot sich im Netz und durch andere Medien verbreitete. Die Staatsanwaltschaft schaltete sich ein, lag doch der Anfangsverdacht der Volksverhetzung nahe. Bereits am Montag jedoch schlossen die Ermittler in Itzehohe ihre Ermittlungen ab. Die Verkäufer wollten mit dem T-Shirt gegen das Nichtraucherschutzgesetz protestieren, hieß es zur Begründung. Es sei ihnen aber nicht darauf angekommen, Juden zu beschimpfen. Daher bestehe kein Verdacht auf Volksverhetzung.

Fast unbeachtet blieb, dass Dennis K. nicht der einzige war: Ähnlich urteilsschwach wie er zeigte sich ein anderer Anbieter, der über www.2klassengesellschaft.de Rauchern für knapp 16 Euro ermöglichte, sich mit einem Judenstern-Shirt zu brandmarken («100 Prozent Baumwolle, Maschinenwäsche 40 Grad, Größen: S, M, L, XL»). Mit dem Qualitäts-Hinweis, «Nicht bedruckt, nein, bestickt», versuchte Inhaber Norbert K. Interessenten die Kaufentscheidung noch zu erleichtern. Doch nachdem sich die Justiz der Sache angenommen hatte, waren an beiden Webadressen nur noch Erklärungen zu lesen.

Quelle: www.2klassengesellschaft.de
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Veranstaltungsunternehmer Dennis K. bezichtigte sich darin selbst der Lüge: Vergangene Woche hatte er noch damit geworben, dass er schon vor Weihnachten 1000 der «Rauchershirts» verkauft habe. Doch der Satz, hieß es nun, sei ausschließlich zu Werbezwecken auf der Seite platziert gewesen, Entwürfe, Druckvorlagen oder Vorräte an T-Shirts existierten nicht. Die Lüge war für Dennis K. das kleinere Übel, angesichts des drohenden Ermittlungsverfahrens.

K. wies auch darauf hin, dass Shirts mit gleichnamigem Aufdruck, die bereits käuflich zu erwerben waren, «nicht aus unserem Hause» stammen. Damit grenzte er sich wohl von Norbert K. ab, der vom westfälischen Haltern aus seine Raucher-T-Sirts anbot. Der Konkurrent vermerkte am Montag auf seiner Webseite lapidar, wer nach T-Shirts oder Ähnlichem suche, forsche umsonst. «Wir verkaufen vorübergehend gar nichts.» Die in der Kritik stehenden Webseiten habe man entfernt.

Weiter unten im Text wird ein «jüdischer Mitbürger» bemüht, der sich «im Gegensatz zu sehr vielen anderen Menschen, die uns einfach nur angefeindet haben - die Mühe gemacht» habe, sich mit den Initiatoren auseinanderzusetzen. Dabei habe man erklären können, «was unsere eigentliche Intuition war». Dass dies überzeugend gelang, soll eine Passage aus dem E-Mail-Dialog mit dem Kritiker untersetzen – quasi als Persilschein für die T-Shirt-Drucker. «Ich werde auch bei mir in der Gemeinde erklären, was genau Ihre Absichten waren, dass diese gut waren und dass Sie richtig entschieden haben.»

 
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