netzeitung.deBewährungsstrafe für Angreifer von Mügeln

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Zwei der in Mügeln angegriffenen und gejagten Inder (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Zwei der in Mügeln angegriffenen und gejagten Inder
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Im Prozess um die ausländerfeindlichen Angriffe im sächsischen Mügeln ist ein 22-Jähriger verurteilt worden. Er hatte sich an den Ausschreitungen beteiligt und «Deutschland den Deutschen» gerufen.

Fünf Monate nach den fremdenfeindlichen Ausschreitungen im sächsischen Mügeln hat das Amtsgericht Oschatz am Montag einen weiteren Angeklagten wegen Volksverhetzung verurteilt. Der 22 Jahre alte Elektroniker erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die das Gericht jedoch zur Bewährung aussetzte.

Zudem muss der Verurteilte 1000 Euro an die Opferhilfe «Weißer Ring» zahlen. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Sie hielt die Zeugenaussagen gegen den 22-Jährigen für widersprüchlich.

Richter Klaus Denk sagte, der Angeklagte habe sich während der Ausschreitungen einer Gruppe von rund 20 Personen angeschlossen, die sich in Richtung einer Pizzeria in Mügeln bewegte. Dort hatten sich acht Inder vor einer aggressiven Menschenmenge in Sicherheit gebracht. Der Angeklagte habe dabei ausländerfeindliche Parolen gerufen, sagte Denk. Dies hatten zwei Polizisten ausgesagt und sich dabei auf die Vernehmung einer Zeugin berufen. Der Angeklagte skandierte demnach «Deutschland den Deutschen» und «Ausländer raus».

Der Elektroniker hatte wegen seiner Beteiligung an den Ausschreitungen bereits einen Strafbefehl vom Amtsgericht über 2625 Euro wegen Volksverhetzung erhalten, dagegen aber Rechtsmittel eingelegt.

Die Inder waren Mitte August vergangenen Jahres bei einem Stadtfest in Mügeln von rund 50 Menschen angegriffen und verfolgt worden. Die Auseinandersetzungen zwischen deutschen und indischen Besuchern hatten vor einem Festzelt begonnen. Der genaue Ablauf ist noch nicht geklärt.

Ein 23-Jähriger wurde bereits wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein 18-Jähriger und ein 35 Jahre alter Mann akzeptierten dagegen ihre Geldstrafen wegen Volksverhetzung. (AP)