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Unions-Innenminister fordern schärfere Gesetze

11. Jan 2008 22:11
Volker Bouffier (re.) und Joachim Herrmann
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Die Innenminister mit einem Parteibuch von CDU und CSU haben sich zu einer eigenen Konferenz getroffen. Sie wollen härtere Strafen - legen aber auch Vorschläge zur Prävention vor. Die Landes-Innenminister der Union haben auf einer eigenen Konferenz den Druck auf die SPD erhöht, schärfere Gesetze in Bezug auf Jugendkriminalität zu verabschieden. In Wiesbaden legten sie einen Zehnpunkte-Katalog vor, der im Wesentlichen auf den Forderungen des hessichen Regierungschefs Roland Koch basiert. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble schloss sich seinen Parteifreunden an. Er nahm wegen der Tarifrunde im öffentlichen Dienst nicht selbst an der Konferenz teil.

Mehr in der Netzeitung:
Hessens Innenminister Volker Bouffier sagte, man dürfe nicht die Augen davor verschließen, dass unter Heranwachsenden und Jugendlichen ein hohes Gewaltpotenzial herrsche und dass der Anteil von ausländischen Straftätern dabei hoch sei. Ausländische Jugendliche sollten daher künftig bereits dann ausgewiesen werden können, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden. Bisher geht das erst bei dreijährigen Haftstrafen.

Zu dem Forderungskatalog der CDU/CSU-Ressortchefs zählt auch eine höheren Maximalstrafe im Jugendstrafrecht von 15 statt wie bisher 10 Jahren. Für 18- bis 21-Jährige soll im Regelfall das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe soll ein «Warnschussarrest» eingeführt werden. Als weitere Maßnahmen soll es künftig die Möglichkeit geben, ein Fahrverbot gegen junge Kriminelle zu verhängen. Bislang ist dies nur bei einem Verstoß im Verkehr möglich. Für die Prävention sollten nach Ansicht der Unionspolitiker so genannte Killer-Spiele verboten werden. (dpa/AP)

Die Vorschläge im Einzelnen:


  • Für 18- bis 21-Jährige soll künftig im Normalfall das Erwachsenenstrafrecht gelten und nur noch in Ausnahmen das mildere Jugendstrafrecht.

  • Ausländische Kriminelle sollen abgeschoben werden, wenn sie zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurden. Bislang geht dies nur bei einer Haftstrafe von drei Jahren.

  • Die bislang geltende Höchststrafe im Jugendstrafrecht für schwere Verbrechen soll von 10 auf 15 Jahre erhöht werden.

  • Ein «Warnschussarrest» von ein paar Wochen soll zusätzlich zu Bewährungsstrafen für junge Kriminelle verhängt werden.

  • Ein Fahrverbot für Straftäter soll insbesondere junge Erwachsene treffen. Bislang ist dies nur bei Verkehrsverstößen möglich.

  • Bewährungsstrafen sollen mit Arbeitseinsätzen für gemeinnützige oder öffentliche Einrichtungen verbunden werden.

  • Jugendliche Straftäter sollen zur Teilnahme an Präventionsprojekten verpflichtet werden.

  • Schnellere Verfahren gegen Jugendstraftäter

  • Verstärkter Einsatz der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen in Städten

  • Verbot von Killerspielen

 
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