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Scholz plant Mindestlohngesetz für alle Branchen

11. Jan 2008 09:34, ergänzt 10:41
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz
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Der SPD-Arbeitsminister bereitet eine gesetzliche Lösung für alle Branchen vor. Wo das Entsendegesetz nicht greift, soll ein sogenanntes «Mindestarbeitsbedingungsgesetz» eingeführt werden.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz will einem Bericht zufolge bald Mindestlöhne in allen Branchen ermöglichen. Wie die «Bild»-Zeitung berichtete, sieht dies ein entsprechender Gesetzentwurf vor, den der SPD-Politiker Anfang kommender Woche vorlegen will. Demnach könnten Mindestlöhne in jeder Branche festgelegt werden. Es werde keine «weißen Flecken» geben, berichtet das Blatt.

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In Branchen mit Tarifbindung soll demnach das Entsendegesetz angewendet werden. Für andere könnten Mindestlöhne nach dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz eingeführt werden.

SPD-Fraktionschef Peter Struck hatte am Donnerstag gesagt, dass etwa zehn Branchen einen Antrag auf Aufnahme in das Entsendegesetz stellen könnten, um so einen Mindestlohn festzulegen. Das Verfahren soll dann zügig auf den Weg gebracht werden. Die Verabschiedung der Reform des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes erwartet Struck nach eigenen Worten noch vor der Sommerpause.


Der Mindestlohn war in den vergangenen Monaten Thema eines großen koalitionsinternen Streits geworden. In der Union hatten sich immer wieder Kritiker gegen Lohnuntergrenzen stark gemacht, weil sie dadurch Arbeitsplätze bedroht sahen. Über branchenweite Mindestlohne herrscht mittlerweile weitgehend Konsens. Ablehnend verhält sich die Union zu einem gesetzlichen Mindestlohn für alle Branchen.

Einer, der den Mindestlöhnen positiv gegenüber steht, ist der CDU-Sozialpolitiker Gerald Weiß. «Wo es Lohndumping und keine Tarifparteien gibt, soll der Staat für Mindestlöhne sorgen können», zitierte ihn die «Bild».

Nur Branchen mit einer Mindesttarifbindung von 50 Prozent der Arbeitnehmer können die Aufnahme in das Entsendegesetz beantragen. Der Antrag soll bis zum 31. März dem Arbeitsminister vorliegen. Um eine untere Lohngrenze in nicht oder nur gering tarifgebundenen Branchen zu erreichen, soll das aus dem Jahr 1952 stammende Mindestarbeitsbedingungsgesetz reformiert werden. (nz/AP)

 
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