Anders als in Deutschland oder Skandinavien gilt in der niederländischen Gesetzgebung das Opportunitätsprinzip. Das heißt, dass die Justiz nicht zur Strafverfolgung verpflichtet ist. Bei jugendlichen Straftätern kann sie von einer Verfolgung absehen. Bedingungen dafür sind etwa eine offizielle Aussprache mit den Eltern oder die freiwillige Teilnahme an einem «Halt»-Projekt. Dies beinhaltet als Erziehungsmaßnahme etwa gemeinnützige Arbeit oder Seminare, an denen junge Delinquenten maximal 20 Stunden lang teilnehmen. Eine der Schnittstellen zwischen Jugendgerichten, Gemeinden und weiteren Betreuungsorganisationen ist das Projekt «work wise». 1998 gegründet, betreut es heute an allen 14 staatlichen Jugendhaftanstalten junge Delinquenten mit dem Ziel, sie so schnell wie möglich in ihre soziale Gemeinschaft zurückzuführen. Anstelle von Gruppenarbeit oder Erziehungsmaßnahmen steht die Frage, was der Einzelne braucht, um seinen Platz in der Gesellschaft wiederzufinden.
Die Coaches erstellen dafür gemeinsam mit dem Jugendlichen einen Plan für seine zukünftige Entwicklung, helfen bei Job- oder Wohnungssuche oder dabei, ein eigenes soziales Netzwerk aufzubauen. Der Jugendliche soll so wenig Zeit wie nötig bei «work wise» verbringen und schnell wieder in die Gemeinschaft integriert sein. Noch gibt es keine verlässlichen Studien über den Erfolg des individuellen Betreuungsprogramms, wie Everhardt Lubbers, Mitarbeiter von «work wise» in den Niederlanden sagt. Das Justizministerium wertet es jedoch als so erfolgreich, dass es langfristig komplett in das Justizsystem integriert werden soll.