Wer sich an das Rauchverbot nicht hält beziehungsweise als Betreiber einer Gaststätte oder öffentlichen Einrichtung dieses nicht durchsetzt, muss je nach Bundesland mit unterschiedlich hohen Bußgeldern rechnen.
Während in Sachsen ab Inkrafttreten des Gesetzes im Februar bis zu 5000 Euro fällig werden, sind es in Hamburg oder Thüringen maximal 500 Euro. In mehreren Bundesländern werden Verstöße erst sechs Monate nach Inkrafttreten der Rauchverbote mit Geldbußen geahndet: Bremen, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt gewähren ihren Rauchern eine Gewöhnungsphase bis Juli. (nz)