Die Regelungen der einzelnen Länder ähneln sich. Etwa bei den Ausnahmen in der Gastronomie oder der Bußgeldhöhe bei Verstößen gibt es Unterschiede.
In fast ganz Deutschland dürfen Gäste von Kneipen, Diskotheken oder Restaurants in abgetrennten und entsprechend gekennzeichneten Nebenräumen rauchen. Anders als Hamburg und Bremen schließt Berlin von Minderjährigen besuchte Diskotheken ausdrücklich von der Ausnahmeregelung aus. Nordrhein-Westfalen wiederum lässt neben Raucherräumen in der Gastronomie auch geschlossene Gesellschaften, vorübergehend aufgestellte Festzelte und «im Brauchtum verankerte regional typische Feste» als Ausnahmen gelten.Dagegen hält Bayern es besonders strikt und verbietet das Rauchen in Gaststätten wie Festzelten ausnahmslos, Das heißt auch auf dem Oktoberfest. So will man «Wettbewerbsverzerrungen» vermeiden. Einzig auf geschlossenen Veranstaltungen erlaubt das Gesetz das Rauchen in bayerischen Gaststätten. Zeltwirte in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg dürfen das Rauchen weiter zulassen. (nz)