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Die Nichtraucherschutzgesetze

28. Dez 2007 19:47
Mit dem Rauchen aufzuhören, könnet sich zum Jahreswechsel besonders lohnen: Mit ihren Nichtraucherschutzgesetzen machen die Bundesländer öffentliche und öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen zu rauchfreien Zonen.

Dazu gehören Behörden, Schulen und Hochschulen, Sport- und Kulturstätten, Flughäfen und Krankenhäuser, aber auch Gaststätten. Bislang sind Rauchverbote in Niedersachsen und Hessen in Kraft.
In acht weiteren Ländern werden Diskotheken und Kneipen, Restaurants und Hotels ab dem Jahreswechsel weitestgehend rauchfrei sein.

Kneipenbesucher müssen in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Bayern bereits ab dem 1. Januar auf die Zigarette zum Bier verzichten. Im Rest der Republik genießen sie noch eine Schonfrist. In Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen wird das Rauchverbot in der Gastronomie erst nach sechsmonatiger Übergangsfrist zum 1. Juli greifen. (nz)

 
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