Länder für mehr Härte gegen junge Straftäter
27. Dez 2007 11:35
 |  Am Boden ins Gesicht getreten: Die beiden Täter und ihr Opfer in der U-Bahn-Etage
| Foto: dpa/DB/Polizei |
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Wegen des brutalen Vorgehens der Täter erschütterte der Fall des Rentners an der Isar ganz Deutschland. Nun mehren sich die Stimmen, dass die Gerichte bei jungen Straffälligen kaum noch Milde walten lassen sollen.
Die beiden Täter agierten mit kaum gekannter Brutalität: Immer wieder traten die beiden auf den 76-Jährigen ein, der bereits am Boden lag. Der eine Schläger, ein 17-Jähriger Grieche, nahm mehrere Meter Anlauf und trat so kräftig gegen den Kopf des Mannes, dass er selbst danach humpelte. Warum? Er hatte die beiden gebeten, in der U-Bahn nicht zu rauchen.
Der Rentner blieb liegen, die Schläger flüchteten mit dem Rucksack des Opfers. Ein kurz darauf vorbeikommender Passant verständigte die Polizei. Die Brutalität des Überfalls erschütterte über Weihnachten ganz Deutschland. Weil eine Videokamera den Vorfall filmte, konnte die Polizei die Täter schnell ergreifen.Der 20-jährige Türke und der drei Jahre jüngere Grieche sind geständig, zeigen aber keinerlei Reue. Bei der Vernehmung sagte einer der beiden, der Mann sei selbst schuld, weil er sie «angemacht» habe.
Bisher wenden deutsche Gerichte in solchen Fällen das mildere Jugendstrafrecht an, sollen doch die jungen Erwachsenen die Chance erhalten, ohne Umwege wieder auf die rechte Bahn zu kommen. Doch in den Bundesländern wird derzeit überlegt, 18- bis 20-Jährige nur noch in Ausnahmefällen nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Die Hälfte der 16 Justizminister unterstützt dies, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab.
Höchststrafe heraufsetzen
Auch im Bundestag, der zuständigkeitshalber Änderungen im Straf- und Jugendstrafrecht verabschieden müsste, erfährt dies Unterstützung. Bei 18- bis 21-Jährigen sollten die Richter «in der Regel» das Erwachsenenstrafrecht anwenden, forderte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) im Gespräch mit der «Rheinischen Post». Die Anwendung des Jugendstrafrechts müsse die absolute Ausnahme bleiben. Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) befürwortete dies ebenfalls. «Ich würde die Anwendung von Jugendstrafrecht für unangemessen halten«, sagte er im Bayerischen Rundfunk.Neben Bayern wollen Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hamburg noch weiter gehen und beispielsweise die Höchststrafe für derartige Taten von zehn auf 15 Jahre heraufsetzen. Bosbach unterstützt dabei den bayerischen Innenminister Joachim Hermann (CSU). «Eine Höchststrafe von 15 statt zehn Jahren ist angemessen.» Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) wies hingegen den Ruf nach härteren Strafen zurück: «Ich finde es ärgerlich, dass CSU- Politiker nach Straftaten sofort dem Gericht vorgreifen», sagte der SPD-Politiker am Dienstag im Bayerischen Rundfunk (BR) auch mit Blick auf die Forderung Herrmanns, den jungen Türken auszuweisen.
Weiter ins Gesicht getreten
Auch für die Ausweisung von Nicht-EU-Bürgern wie dem türkischen Mittäter befürwortet Unions-Fraktionsvize Bosbach Verschärfungen. «Die Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung muss für eine Ausweisung ausreichend sein», forderte der Rechts- und Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Oberbürgermeister Ude sprach nach dem Vorfall von einem «Phänomen der Brutalisierung». Denn selbst, als der Mann am Boden lag, hätten die Täter ihm noch ins Gesicht getreten. Die beiden Männer hatten den Rentner nach seiner Ermahnung wegen des Rauchens vor einer Woche nach dem Aussteigen aus der U-Bahn verfolgt und in einem U-Bahn-Zwischengeschoss zusammengeschlagen. Eine Überwachungs-Kamera zeichnete den Vorfall auf. Auf dem Video ist zu sehen, wie sie den alten Mann zu Boden schubsten. (nz/dpa/AP)