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Gericht weist Klage gegen Kopftuchverbot zurück

10. Dez 2007 11:42
Islamische Lehrerinnen dürfen in Hessen kein Kopftuch tragen
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Islamische Lehrerinnen in Hessen müssen weiterhin auf ein Kleidungsstück im Schulunterricht verzichten, das den politischen Frieden im Land gefährden könnte. Das entschied der hessische Staatsgerichtshof.


Das hessische Kopftuchverbot für Lehrer und Beamte verstößt nicht gegen die Landesverfassung. Der hessische Staatsgerichtshof wies am Montag die entsprechende Klage gegen das Schulgesetz und gegen das Beamtengesetz zurück. Beide Vorschriften seien mit der hessischen Verfassung vereinbar, erklärte der Vorsitzende Richter Günter Paul.

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In Hessen gilt eines der bundesweit strengsten Verbote. Beamte dürfen im Dienst keine Kleidungsstücke tragen, die den politischen Frieden gefährden können. Obwohl im Text nicht ausdrücklich genannt, richtet sich dies gegen das islamische Kopftuch.

Landesanwältin Ute Sacksofsky hatte darin einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit gesehen und die Aufhebung beantragt. Nach ihrer Auffassung verstoßen die entsprechenden Regelungen im hessischen Beamtengesetz und im Schulgesetz gegen Grundsätze der Landesverfassung. So stehe das Gesetz in Konflikt mit den Grundsätzen der Glaubensfreiheit, des Rechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern sowie gegen das Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau.

Die Wiesbadener CDU-Landesregierung hatte 2004 allen Beamten das Tragen von Kleidungsstücken verboten, die religiös, politisch oder weltanschaulich nicht neutral sind. (dpa/AP)

 
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