netzeitung.deJustiz beurteilt Online-Durchsuchungen skeptisch

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Kaum Aufklärung ducrh Online-Durchsuchungen (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Kaum Aufklärung ducrh Online-Durchsuchungen
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Der stellvertretende Generalbundesanwalt Griesbaum bezweifelt die Wirksamkeit von heimlichen Durchsuchungen von Computern. Straftaten würden dadurch nur selten vereitelt.

Der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum ist skeptisch, was den Wert von Online-Durchsuchungen in der Terrorismusbekämpfung angeht. Auf einer Tagung in Triberg sagte Griesbaum am Freitag: «Der Ruf nach der Online-Durchsuchung geht oft ins Leere.» Oft sei die Ausgangslage für die heimliche Durchsuchung von Computern gar nicht gegeben.

Denn die Verdächtigen wechselten häufig ihre Laptops und betrieben ein regelrechtes «Call-Shop-Hopping». Die Aufdeckung oder Vereitelung geplanter Straftaten mittels Online-Durchsuchung bilde eher die Ausnahme. Nach Angaben des Leiters der Karlsruher Terrorismusabteilung hat die Bundesanwaltschaft in der Vergangenheit nur in zwei Fällen eine heimliche Durchsuchung der Computer von Verdächtigen beantragt.

Der Bundesgerichtshof untersagte die Online-Durchsuchung dann jedoch wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Chef des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke haben wiederholt ein Gesetz gefordert, das die Durchsuchung der Festplatte im laufenden Computer-Betrieb ermöglicht. Griesbaum zeigte sich skeptisch gegenüber möglichen Erfolgen.

Entscheidungsmonopol der Staatsanwaltschaften
Bedenken äußerte der Bundesanwalt gegen das geplante BKA-Gesetz. Die Bundespolizei würde erheblich mehr Kompetenzen in der Terror-Prävention erhalten. Damit bestehe die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaften nicht über die polizeilichen Ermittlungen informiert würden. Die Staatsanwaltschaften hätten aber darüber zu entscheiden, wann noch präventiv polizeilich beobachtet werde und wann ein förmliches Ermittlungsverfahren beginne.

«Das Entscheidungsmonopol der Staatsanwaltschaften muss gewahrt werden», sagte der Abteilungsleiter der Bundesanwaltschaft. Zwei Tage lang befassen sich in Triberg Strafverfolger, Richter und Wissenschaftler auf der Tagung des baden-württembergischen Justizministeriums mit dem Thema «Terrorismusbekämpfung gestern und heute». (AP)