Bedenken äußerte der Bundesanwalt gegen das geplante BKA-Gesetz. Die Bundespolizei würde erheblich mehr Kompetenzen in der Terror-Prävention erhalten. Damit bestehe die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaften nicht über die polizeilichen Ermittlungen informiert würden. Die Staatsanwaltschaften hätten aber darüber zu entscheiden, wann noch präventiv polizeilich beobachtet werde und wann ein förmliches Ermittlungsverfahren beginne. «Das Entscheidungsmonopol der Staatsanwaltschaften muss gewahrt werden», sagte der Abteilungsleiter der Bundesanwaltschaft. Zwei Tage lang befassen sich in Triberg Strafverfolger, Richter und Wissenschaftler auf der Tagung des baden-württembergischen Justizministeriums mit dem Thema «Terrorismusbekämpfung gestern und heute». (AP)