Frank D. will kein "Anführer" der Randale gewesen sein
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Der 23-Jährige akzeptiert den Schuldspruch nicht. Das Gericht hatte ihn wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung zu acht Monaten Haft verurteilt. Jetzt muss das Landgericht Leipzig neu entscheiden.
Das jüngste Urteil zu den fremdenfeindlichen Ausschreitungen im sächsischen Mügeln wird nicht rechtskräftig. Der Angeklagte Frank D. akzeptiert seine Haftstrafe nicht und hat am Mittwoch Rechtsmittel eingelegt. Sein Verteidiger Ulf Ihle sagte: «Das Urteil ist nicht nachvollziehbar.» Der Richter habe in seinem Mandanten zu Unrecht einen Anführer gesehen.
Das Amtsgericht Oschatz hatte den 23-Jährigen am Dienstag zu acht Monaten Haft wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung verurteilt. Er war dabei über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. In den bislang vier Verfahren wegen der Ausschreitungen gegen acht Inder vor dreieinhalb Monaten ist es die härteste Strafe.Mit seinem Urteil ging der Richter über den Antrag der Leipziger Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte zwar zehn Monate Freiheitsstrafe gefordert – allerdings auf Bewährung. Eine wesentliche Rolle spielte dabei, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Nun wird das Landgericht Leipzig in zweiter Instanz entscheiden. (dpa)